Allgemeine Angaben
Unternehmensführung
GRI 102-18
Führungsstruktur
Oberstes operatives Leitungsorgan der GLS Bank ist der VorstandZur Besetzung des Vorstands siehe auch Indikator GRI 102-24..
Dieser ist mit Thomas Jorberg, Christina Opitz, Aysel Osmanoglu und
Dirk Kannacher besetzt, die das Mandat des Bankvorstands hauptamtlich
ausüben und über eine Qualifikation nach § 33 des
Kreditwesengesetzes (KWG) verfügen. Die Mitglieder des Vorstands
und deren Zuständigkeitsbereiche sind im handelsrechtlichen
Jahresabschluss benannt.
Christoph
Hillebrand, Joachim Martini und Dr. Jakob Müller bilden den Vorstand
der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft. Der Vorstand der GLS Energie
AG ist mit Christoph Hillebrand und Joachim Martini besetzt.
Oberstes
Entscheidungsorgan der GLS Bank ist die Generalversammlung. Ihr
gehören alle Mitglieder der Genossenschaft an. Die
Generalversammlung tagt in der Regel einmal jährlich.
Oberstes
Entscheidungsorgan der jeweiligen Konzerngesellschaften ist die
Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung der jeweiligen
Gesellschaft.
Oberstes
Aufsichtsorgan ist der Aufsichtsrat der GLS Bank. Dieser ist mit neun
Persönlichkeiten besetzt, die namentlich und mit ihren
hauptberuflich ausgeübten Tätigkeiten im handelsrechtlichen
Jahresabschluss genannt werden. Der Aufsichtsrat beschränkt sich auf
die Aufsichtsfunktionen und übernimmt keine operative Verantwortung,
auch nicht für einzelne soziale, ökologische oder ökonomische
Leistungen. Durch einen Beschluss der Mitglieder sind drei der neun
Aufsichtsratspositionen durch Mitarbeitervertreter besetzt.
Der
Aufsichtsrat hat einen Kreditausschuss gebildet. Der Kreditausschuss
informiert sich über die Kreditportfolioqualität der Bank und
entscheidet über definierte Kreditbeschlussvorlagen.
Die
beiden Tochterunternehmen GLS Beteiligungsaktiengesellschaft und GLS
Energie AG haben eigenständige Aufsichtsräte. Diese Aufsichtsräte
sind mit drei Personen besetzt. Die beiden Bankvorstände Thomas
Jorberg und Christina Opitz sowie Michael Ahlers (Leiter der Abteilung
Berichtswesen, Planung und Controlling) bilden jeweils diese
Aufsichtsräte.
Für
die Führungs- und Aufsichtsorgane bestehen Geschäftsordnungen und
für den Vorstand ein Geschäftsverteilungsplan. Die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Absatz 1 GenG) und
auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den
Aufsichtsrat der Bank werden durch die externen Jahresabschlussprüfer
geprüft und im Prüfungsbericht bescheinigt.
GRI 102-19
Delegation von Befugnissen
Der Vorstand leitet gemäß SatzungDie Satzung ist verfügbar unter https://www.gls.de/privatkunden/formular-infocenter/ die GLS Bank in eigener Verantwortung. In unserer Geschäfts- und Risikostrategie wird aufgezeigt, mit welchen strategischen Zielen und Maßnahmen wir die langfristige Existenz der GLS Bank sichern wollen. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird vom Vorstand verabschiedet.
GRI 102-20
Zuständigkeit auf Vorstandsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen
Die Zuständigkeit für wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen liegt in der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder der GLS Bank.
GRI 102-21
Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen
Die GLS Bank legt großen Wert auf umfassende Transparenz sowie
schnelle, unmittelbare und hierarchieübergreifende Kommunikation.
Für die Mitarbeiter*innen der GLS Bank besteht regelmäßig die
Möglichkeit, sich direkt an den Vorstand zu wenden. Dies ist auch im
Rahmen von Foren und Veranstaltungen möglich.
Anders
als bei vergleichbaren Kreditgenossenschaften hat die GLS Bank keine
Vertreterversammlung installiert. Dadurch hat jedes Mitglied
unmittelbaren Zugang zum höchsten Entscheidungsgremium der GLS Bank.
Aber auch außerhalb dieses formalen Rahmens bestehen zahlreiche
zentrale und dezentrale Veranstaltungen mit unmittelbaren
Kontaktmöglichkeiten für Mitglieder zum Vorstand und zum Management
der GLS Bank sowie zu den Geschäftsleitungen der
Konzerngesellschaften. Von diesen Möglichkeiten wird umfassend
Gebrauch gemacht.
Die
Interessen der Mitarbeiter*innen werden gegenüber der GLS Bank durch
den Vertrauenskreis vertreten. Zwischen diesem Gremium, der
Stabsabteilung Mitarbeiterentwicklung, den Führungskräften und dem
Vorstand besteht ein konstruktives Vertrauensverhältnis.
Die GLS Bank ist an jedweder Form von Feedback seitens der Mitglieder, Mitarbeiter*innen und Kund*innen sehr interessiert. Diese Rückmeldungen werden systematisch bearbeitet und in einem Qualitätsmanagementsystem ausgewertet. In der Regel erfolgt binnen zwei Arbeitstagen eine telefonische (oder nach Wunsch schriftliche) Kontaktaufnahme und eine gemeinsame Erörterung – sei es bei Lob oder Kritik.
GRI 102-22
Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien
Die personelle Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat von GLS Bank,
GLS Beteiligungsaktiengesellschaft und GLS Energie AG sind in den
handelsrechtlichen Jahresabschlüssen 2020 dargestellt.
Bei den weiteren Konzerngesellschaften wurde auf die Installation separater Aufsichtsräte verzichtet. Eine Beaufsichtigung erfolgt hier jeweils über das Gremium der Gesellschafterversammlung.
GRI 102-23
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
Die Führungsstruktur ist unter GRI 102-18 beschrieben. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrates der GLS Bank ist Dr. Philip Lettmann.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist nicht Mitglied der
Geschäftsleitung der GLS Bank.
Mitarbeiter*innen
aus dem GLS Konzern nehmen Organfunktionen bei den nachgelagerten
Konzerngesellschaften in den jeweiligen Geschäftsleitungsorganen
wahr.
Soweit Aufsichtsräte für nachgelagerte Konzernunternehmen eingerichtet sind, werden diese Mandate von Mitgliedern der Geschäftsleitung der GLS Bank wahrgenommen.
GRI 102-24
Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan
Unverändert übernimmt Thomas Jorberg die Funktion des
Vorstandssprechers. Er gehört dem Gremium seit 1993 an. Christina
Opitz (seit 1. Januar 2017), Aysel Osmanoglu (seit 1. Oktober 2017)
und Dirk Kannacher (seit 1. Oktober 2017) sind Vorstandsmitglieder.
Christina Opitz verantwortet das Firmenkundengeschäft der GLS Bank.
Aysel Osmanoglu ist für Gesamtbankorganisation und IT verantwortlich
und Dirk Kannacher ist für den Bereich Privat- und Geschäftskunden
zuständig.
Die
Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nominiert und
bestellt (§ 18 (2) der SatzungDie Satzung ist verfügbar unter https://www.gls.de/privatkunden/formular-infocenter/).
Für Kandidat*innen sind die formalen Anforderungen der
Bankenaufsicht zu erfüllen. Wesentliche weitere Wahlkriterien sind
der sozial-ökologische Bezug der Kandidat*innen zu der Arbeit der
GLS Bank, der persönliche Erfahrungshintergrund für die konkrete
Aufgabe und eine möglichst komplementäre Qualifikation im Vorstand.
Details sind in einem Anforderungsprofil definiert.
Die
Qualifikation und die Ordnungsmäßigkeit der Führung der GLS Bank
sind Gegenstand der Bankenaufsicht und der Prüfung durch den
zuständigen Prüfungsverband gem. § 53 Abs. 1 GenG.
Sechs
von derzeit neun Aufsichtsratsmitgliedern werden von den
Anteilseignern und drei von den Mitarbeitenden gewählt (siehe GRI
102-18). Die Generalversammlung als Organ der Anteilseigner*innen
wählt die Vertreter*innen der Anteilseigner*innen. Die Wahlen
erfolgen jeweils für drei Jahre. Für Kandidat*innen sind die
formalen Anforderungen der Bankenaufsicht zu erfüllen. Es gelten
vergleichbare Auswahlkriterien wie zum Vorstand genannt.
Der
Aufsichtsrat hat Zielgrößen für Diversität in Vorstand und
Aufsichtsrat festgelegt. Danach ist in der Besetzung dieser beiden
Organe ein Anteil von Frauen in Höhe von mindestens 30 Prozent anzustreben.
Durch das beschriebene Auswahlverfahren des Aufsichtsrates ist diese
Vorgabe für die Besetzung des Aufsichtsrates eine Empfehlung. Die
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates findet, wie beschrieben, durch
die Anteilseigner und Mitarbeiterschaft nach festgelegten Verfahren statt.
Unter
GRI 102-18 wurde die Unabhängigkeit von Aufsichtsrat und Vorstand in
der Führungsstruktur beschrieben. Vorstand und Aufsichtsrat sind mit
unterschiedlichen Personen besetzt. Die Aufgaben Leitung und Aufsicht
sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgeteilt.
GRI 102-25
Interessenkonflikte
Mögliche Interessenkonflikte werden durch ein hohes Maß an Transparenz und Unabhängigkeit reduziert. Auch die internen Kontrollsysteme der GLS Bank sind auf eine Vermeidung solcher Konfliktsituationen ausgerichtet. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vermeidung möglicher Interessenkonflikte (Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Wertpapierhandelsgesetz etc.) hat die GLS Bank vollständig umgesetzt. Durch die Revision und externe Prüfer erfolgen regelmäßig Prüfungen. Konstellationen mit potenziellen Interessenkonflikten werden möglichst vermieden.
GRI 102-26
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien
Der Vorstand der GLS Bank ist für die Entwicklung der Geschäfts- und Risikostrategie verantwortlich (siehe auch GRI 102-19).
GRI 102-27
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
Es gibt keine verpflichtenden Schulungen. Der Vorstand der GLS Bank hat die notwendige Kompetenz die nachhaltige Entwicklung der GLS Bank voranzutreiben (siehe auch GRI 102-24).
GRI 102-28
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans
Der Aufsichtsrat hat aufgrund Gesetz und Satzung die Aufgabe, den
Vorstand zu beraten und dessen Geschäftsführung zu überwachen
(siehe GRI 102-18). Dazu gehört unter anderem auch, besonderen Wert auf
die in der Satzung und dem Leitbild der GLS Bank verankerten sozialen
und ökologischen Belange zu legen. Dies ist nicht nur Gegenstand
ordentlicher Aufsichtsratssitzungen, sondern auch der Bewertung des
Vorstands durch den Aufsichtsrat. Mindestens einmal jährlich wird
die Leistung des gesamten Vorstands in seiner Zusammensetzung und
eines jeden einzelnen Vorstandsmitgliedes vom Aufsichtsrat bewertet.
Dies erfolgt in einem persönlichen Beurteilungs- und
Feedbackgespräch.
Die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand der GLS
Bank wird jährlich durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft. Das
Ergebnis wird dem Aufsichtsrat sowie der Bankenaufsicht mitgeteilt.
Letztere führt mindestens einmal jährlich Aufsichtsgespräche mit
dem Vorstand durch.
Der
Aufsichtsrat selbst unterzieht sich jedes Jahr einer eingehenden
Selbstbewertung, sowohl in Bezug auf das Organ als Ganzes als auch
für jedes einzelne Mitglied und seinem Engagement für die GLS Bank
im Sinne der in Satzung und Leitbild verankerten sozialen,
ökologischen und ökonomischen Ziele.
Vorstand und Aufsichtsrat stellen sich zudem jedes Jahr in der Generalversammlung in einer Generaldebatte allen Mitgliedern und Kund*innen der GLS Bank. Zudem werden dabei direkte Vorstandsgespräche angeboten und von den Mitgliedern auch genutzt.
GRI 102-29
Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen
Die GLS Bank hat gemäß den Vorschriften der Mindestanforderungen an
das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine integrierte Geschäfts-
und Risikostrategie, die gleichzeitig die Nachhaltigkeitsstrategie
der Bank als integralen Bestandteil umfasst. Für deren Einhaltung
ist unmittelbar der Vorstand als höchstes Leitungsorgan
verantwortlich. Wir haben Instrumente und Verfahren eingeführt, um
die Leistungen der GLS Bank einschließlich maßgeblicher Risiken und
Chancen zu steuern und die Einhaltung international vereinbarter
Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien zu ermöglichen. Es
besteht ein abgestuftes Berichtssystem mit wöchentlichen,
monatlichen, vierteljährlichen, jährlichen sowie anlassbezogenen
Berichten. So wird dafür gesorgt, dass die Leitungsorgane stets
aktuell über alle relevanten Entwicklungen der GLS Bank informiert
sind, zu denen explizit auch ökologische und soziale Aspekte
gehören.
Die
Informationen aus dem Berichtswesen werden vom Vorstand in den
regelmäßigen Vorstandssitzungen und fünfmal jährlich gemeinsam
mit dem Aufsichtsrat erörtert und bewertet.
Aufgrund
der besonderen Ausrichtung unserer Bank auf nachhaltige Bank- und
Finanzdienstleistungen ist der soziale und ökologische Sinn bei
allen Entscheidungen ein ausschlaggebendes Kriterium. Dies gilt für
Kreditentscheidungen und das gesamte Anlagespektrum genauso wie für
Strategie-, Personal- und Sachentscheidungen.
Um – auch vor dem Hintergrund der von der EU thematisierten doppelten Wesentlichkeit – die sozialen und ökologischen Auswirkungen insbesondere der Kredit- und Anlageentscheidungen der GLS Bank und damit gleichzeitig die Auswirkungen des Kerngeschäfts von Banken stärker in den Fokus auch der gesellschaftlichen Debatte zu rücken, haben wir das Konzept die GLS Wirkungstransparenz entwickelt und 2019 schrittweise eingeführt. Ziel ist die Erhebung der gesellschaftlichen Wirkung der Anlage- und Kreditentscheidungen der GLS Bank in den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit.
GRI 102-30
Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement
Die GLS Bank verfügt über ein Risikomanagement zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß der MaRisk. Dieses Risikomanagement ist im Bereich Gesamtbanksteuerung inkl. Konzernsteuerung und Rechnungswesen angesiedelt. Dieser Bereich wird durch Thomas Jorberg verantwortet.
GRI 102-31
Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen
Der Bereich Gesamtbanksteuerung erstellt vierteljährlich einen Quartals- und Risikobericht, der dem Vorstand und Aufsichtsrat vorgelegt wird.
GRI 102-32
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dieser Datenbericht nach GRI wird durch den Vorstand der GLS Bank verabschiedet.
GRI 102-33
Übermittlung kritischer Anliegen
Wir kommunizieren mit unseren Mitgliedern sowie Kund*innen mittels
persönlicher Kontakte in der Filiale und per Telefon, per Social
Media, auf Kundenveranstaltungen, in Publikationen (bspw. der
Kundenzeitschrift „Bankspiegel“) sowie auf Vorträgen und
öffentlichen Auftritten. Jedes Jahr laden wir alle GLS Mitglieder
für zwei Tage zu unserer Jahresversammlung nach Bochum ein. Sie
nutzen diese Gelegenheit für intensive Diskussionen mit dem Vorstand
und den Mitarbeiter*innen über soziale und ökologische ThemenZu den verschiedenen Dialogformen siehe auch Indikator GRI 102-21..
GRI 102-34
Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen
Die Unterstützung des Klimastreiks durch die
GLS Bank gab
Anlass für vereinzelte Kundenbeschwerden.
Die
Kommunikation über Social Media zeigt ein deutlich höheres
Kontaktvolumen: Rund
30.000 Kontakte gab es über diese Kanäle. Der Anzahl der kritischen
Anliegen lag unter 500. Überwiegend ging es um einzelne als kritisch
erachtete Kundenverbindungen, den Wertehintergrund der GLS
und ebenfalls über die bereits genannte Unterstützung des
Klimastreiks.
Im Berichtsjahr wurden durch unsere Kund*innen in persönlichen Gesprächen kritische Anliegen zur gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Leistung der GLS Bank an den Vorstand herangetragen.
GRI 102-35
Vergütungspolitik
Die GLS Bank verzichtet bewusst auf die Herstellung eines
Zusammenhangs zwischen der Bezahlung der Mitarbeiter*innen und ihrer
Leistung bzw. dem Erfolg der GLS Bank. Dasselbe gilt entsprechend
auch für Organmitglieder und auch auf der Ebene der nachgelagerten
Konzerngesellschaften. Lediglich der Sabbatical-Anspruch in Höhe von
einer Woche pro Jahr für alle Mitarbeitenden ab Funktionsgruppe 5 wird unter dem Vorbehalt erworben, dass ein positives
Betriebsergebnis von mindestens 0,5 Prozent der Bilanzsumme erreicht wurde.
Eine
faire Vergütung drückt sich durch verschiedene Aspekte aus. Auf der
einen Seite ist es uns ein Anliegen, Frauen und Männer in der Bank
gleich zu bezahlen. 2020 haben wir daher erstmals den
unbereinigten Gender Pay Gap für die GLS Bank erhoben. Dieser liegt
mit 13,7 Prozent weit unter dem deutschen Durchschnitt (21 Prozent) und sogar noch
weiter unter dem Durchschnitt innerhalb der Finanzbranche (28 Prozent).
Trotzdem möchten wir uns auf dem Wert nicht ausruhen, sondern ihn
stetig reduzieren.
Auf
der anderen Seite ist auch das Verhältnis des höchsten zum
niedrigsten Einkommen Ausdruck einer fairen Vergütung. Als
niedrigstes Einkommen für diese Spanne unterstellen wir ein fiktives
Einkommen, das eine banktypische Tätigkeit abbildetAls niedrigstes Einkommen setzen wir das niedrigste Gehalt gemäß Funktionsgruppe 1 (3) unserer Einkommensordnung (plus Zuschlag für ein Berufsjahr und vermögenswirksame Leistungen) an. Damit wird eine banktypische Tätigkeit abgebildet, die eine kaufmännische Ausbildung erfordert..
Die so ermittelte Spanne beträgt bei der GLS Bank 8,2 (Vorjahr: 8,2).
Im Anhang des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der GLS Bank
werden unter der Position „F. Sonstige Angaben“ die Gesamtbezüge
des Vorstands in Höhe von 1.050.984,70 Euro (Vorjahr: 1.010.414,09
Euro) ausgewiesen. Zu den Gesamtbezügen sind neben den genannten Vergütungen zusätzlich Aufwendungen für
Sozialversicherung und Direktversicherung, geldwerte Vorteile für
die Nutzung von Dienstfahrzeugen und pauschale Steuern enthalten.
Erfolgsabhängige Komponenten in Abhängigkeit von der Erreichung
wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele werden –
wie erwähnt – nicht gezahlt, um Fehlanreize zu vermeiden.
Die
Vorstände erhalten ihre Beiträge für eine Altersversorgung in
unterschiedlicher Weise. Für den Vorstandssprecher Herrn Jorberg
besteht eine Pensionszusage. Die weiteren Vorstandsmitglieder
erhalten je nach ihrer persönlichen Situation Beiträge zu
unterschiedlichen Vorsorgeformen.
Die
GLS Bank gewährt eine betriebliche Altersversorgung in der Weise,
dass sie zugunsten ihrer Mitarbeiter*innen über eine
Unterstützungskasse Versorgungen einrichtet und hierfür Zuwendungen
leistet. Einzelheiten sind in einer Versorgungsordnung im Anhang an
die jeweils aktuelle Einkommensordnung geregelt und kommuniziert.
Näheres zu dieser abweichenden Form der Altersversorgung für die
Belegschaft ist im Indikator GRI 201-4 beschrieben.
Alle
Aufsichtsratsmitglieder der GLS Bank werden nach einer einheitlichen
Systematik vergütet. Neben einer jährlichen Pauschale werden
Sitzungsgelder vergütet. Daneben werden entstandene Auslagen
erstattet. Vergütungskomponenten in Anlehnung an Unternehmenserfolg
oder Zielerreichung werden nicht gezahlt. Beiträge für eine
Altersabsicherung erfolgen ebenfalls nicht. Der Gesamtbetrag dieser
Vergütungen betrug im Berichtszeitraum 168,2 TEUR (Vorjahr: 187,6
TEUR).
Die jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrates der Beteiligungsaktiengesellschaft und der Energie AG haben jeweils für sich auf eine Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
GRI 102-36
Verfahren zur Festlegung der Vergütung
Die GLS Bank verfügt über eine Systematik von
Funktionsgruppen, die sich an unternehmerischer Verantwortung und
Handlungsfreiraum orientieren. Alle Tätigkeiten in der GLS Bank sind
Funktionen zugeordnet. Eine Festlegung der Vergütung erfolgt
entsprechend dem definierten Anforderungsprofil und der Einstufung in
eine Funktionsgruppe. Die Festlegung der Vergütung erfolgt immer in
Zusammenarbeit von Management, Mitarbeiterentwicklung und
Vertrauenskreis. Alle Funktionsgruppen sowie die dazugehörige
Vergütungsspanne sind transparent in der Einkommensordnung
publiziert. Die Einkommensordnung gilt für alle Mitarbeiter*innen
der GLS Bank und der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft. Auf die
Vorstandsmitglieder findet die Einkommensordnung keine Anwendung
(siehe GRI 102-41).
Die Mitarbeiterentwicklung betreut die Ressorts der Bank in allen Fragen der Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterentwicklung und personellen Veränderungen.
GRI 102-37
Einbindung der Stakeholder bei Entscheidungen zur Vergütung
Über die Vergütung der Vorstände entscheidet gemäß SatzungDie Satzung ist verfügbar unter https://www.gls.de/privatkunden/formular-infocenter/ (§ 18 (2)) der Aufsichtsrat. Über die Struktur und Höhe der Vergütung an den Vorstand wird im Indikator GRI 102-35 berichtet.
GRI 102-38
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die absolute Einkommensspanne beträgt 280.000 Euro zu 52.401 Euro. Das genannte mittlere Bruttogehalt in Höhe von 52.401 Euro ist als mittlerer Wert (Median) über alle Mitarbeiter*innen zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt. Dabei werden die Gehälter von Teilzeitbeschäftigten auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet, um Verzerrungen in der absoluten Spanne aufgrund von Teilzeitregelungen zu vermeiden.
GRI 102-39
Prozentualer Anstieg des Verhältnisses der Jahresgesamtvergütung
Im Jahr 2020 gab es eine prozentuale Steigerung von 1 Prozent.