Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales
Marketing und Kennzeichnung
GRI 103
Managementansatz zu Werbung (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)
Dass neben dem ökonomischen Gewinn ein Gewinn für die Gesellschaft
entsteht und dabei die Umwelt so wenig wie möglich geschädigt wird,
ist das Markenversprechen der GLS Bank. Die Mittelverwendung, die
Transparenz, die Auswahlmöglichkeit bezüglich der Mittelverwendung
und eine klare Konditionsgestaltung auf marktüblichem Niveau machen
die Angebote der GLS Bank für eine breite Gruppe attraktiv. Diese
Menschen aus der Mitte der Gesellschaft stehen mitten im Leben und
zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich mit der Gesellschaft, der
Umwelt und den Wirtschaftskreisläufen auseinandersetzen. Die GLS
Bank bemüht sich, in Kontakt mit diesen Menschen zu kommen und ihnen
ihre Angebote bekannt zu machen.
Abgeleitet
aus den Unternehmenszielen sind die Kommunikationsziele:
- Die Bekanntheit der Marke und ihrer Angebote zu steigern.
- Das Bewusstsein für sozial-ökologisches Banking in der Gesellschaft stärken. Dies geschieht vor allem über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Werte der GLS Gemeinschaft an allen Markenkontaktpunkten erlebbar machen.
Die
Bekanntheit der Bank sowie der Angebote wird gesteigert über diverse
Werbemaßnahmen und insbesondere durch Weiterempfehlung. Bei vielen
Werbemaßnahmen handelt es sich um die üblichen im Marketing zur
Verfügung stehenden Kanäle wie Außenwerbung, Onlinewerbung,
Anzeigenwerbung usw. Werbung in den sozialen Medien (unter
anderem Facebook) sehen wir aus Gründen des
Datenschutzes unserer Kund*innen kritisch und nutzen diesen Kanal
darum bisher nicht. Auch beim Schalten der Display-/Bannerwerbung im
Internet achten wir auf den Datenschutz, indem wir Google
Analytics und darauf basierendes Re-Targeting nicht nutzen.
Bei
der Herstellung von Werbemitteln wie Kundengeschenke achten wir sehr
stark auf Nachhaltigkeit.
Generell kann gesagt werden, dass die GLS Bank mit deutlich kleineren Marketingbudgets operiert als konventionelle Banken vergleichbarer Größe, obgleich wir den gesamten deutschen Markt abdecken (und nicht nur regional vertreten sind). Darüber hinaus sind Mitarbeitende für uns sehr wichtige Markenbotschafter.
GRI 417-1
Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung
Vorschriften zu Angebotsinformationen über soziale oder ökologische Auswirkungen der Dienstleistungen und Angebote der GLS Bank bestehen nicht. Für eigene Emissionen haben wir auf freiwilliger Basis solche Angaben in die Angebotsinformationsblätter eingeführt.
GRI 417-2
Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
Im Berichtszeitraum wurden in wenigen Einzelfällen Rechtstreite in
Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung und
Informationspflicht unserer Angebote geführt. Diese Fälle beziehen
sich auf eine nach Ansicht der Kläger
unzureichende Widerrufsbelehrung zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses.
Diesen Klägern geht es
aber nicht um den Informationsgehalt der Widerrufsbelehrungen;
vielmehr streben sie eine Rückabwicklung ihrer Kreditverträge an,
um sich damit zulasten
der Bankmitglieder einen Zinsvorteil zu verschaffen.
Im Berichtszeitraum wurden in wenigen Einzelfällen Rechtstreite in Bezug auf die Rückgewähr von Bearbeitungsentgelten geführt. Diese Fälle beziehen sich auf eine nach Ansicht der Kläger unzulässige Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten und basieren auf einer geänderten BGH-Rechtsprechung. Die GLS Bank sieht in den angegriffenen Vertragsgestaltungen keinen Verstoß gegen Informations- oder Kennzeichnungspflichten.
GRI 417-3
Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation
Für den Berichtszeitraum liegen keine Fälle vor, in denen Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln im Bereich Werbung, einschließlich Anzeigen und Sponsoring, nicht eingehalten wurden.