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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2020

Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales

Marketing und Kennzeichnung

GRI 103 Managementansatz zu Werbung (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)

Dass neben dem ökonomischen Gewinn ein Gewinn für die Gesellschaft entsteht und dabei die Umwelt so wenig wie möglich geschädigt wird, ist das Markenversprechen der GLS Bank. Die Mittelverwendung, die Transparenz, die Auswahlmöglichkeit bezüglich der Mittelverwendung und eine klare Konditionsgestaltung auf marktüblichem Niveau machen die Angebote der GLS Bank für eine breite Gruppe attraktiv. Diese Menschen aus der Mitte der Gesellschaft stehen mitten im Leben und zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich mit der Gesellschaft, der Umwelt und den Wirtschaftskreisläufen auseinandersetzen. Die GLS Bank bemüht sich, in Kontakt mit diesen Menschen zu kommen und ihnen ihre Angebote bekannt zu machen.

Abgeleitet aus den Unternehmenszielen sind die Kommunikationsziele:

  • Die Bekanntheit der Marke und ihrer Angebote zu steigern.
  • Das Bewusstsein für sozial-ökologisches Banking in der Gesellschaft stärken. Dies geschieht vor allem über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Werte der GLS Gemeinschaft an allen Markenkontaktpunkten erlebbar machen.

Die Bekanntheit der Bank sowie der Angebote wird gesteigert über diverse Werbemaßnahmen und insbesondere durch Weiterempfehlung. Bei vielen Werbemaßnahmen handelt es sich um die üblichen im Marketing zur Verfügung stehenden Kanäle wie Außenwerbung, Onlinewerbung, Anzeigenwerbung usw. Werbung in den sozialen Medien (unter anderem Facebook) sehen wir aus Gründen des Datenschutzes unserer Kund*innen kritisch und nutzen diesen Kanal darum bisher nicht. Auch beim Schalten der Display-/Bannerwerbung im Internet achten wir auf den Datenschutz, indem wir Google Analytics und darauf basierendes Re-Targeting nicht nutzen.

Bei der Herstellung von Werbemitteln wie Kundengeschenke achten wir sehr stark auf Nachhaltigkeit.

Generell kann gesagt werden, dass die GLS Bank mit deutlich kleineren Marketingbudgets operiert als konventionelle Banken vergleichbarer Größe, obgleich wir den gesamten deutschen Markt abdecken (und nicht nur regional vertreten sind). Darüber hinaus sind Mitarbeitende für uns sehr wichtige Markenbotschafter.

GRI 417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung

Im Berichtszeitraum wurden in wenigen Einzelfällen Rechtstreite in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung und Informationspflicht unserer Angebote geführt. Diese Fälle beziehen sich auf eine nach Ansicht der Kläger unzureichende Widerrufsbelehrung zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses. Diesen Klägern geht es aber nicht um den Informationsgehalt der Widerrufsbelehrungen; vielmehr streben sie eine Rückabwicklung ihrer Kreditverträge an, um sich damit zulasten der Bankmitglieder einen Zinsvorteil zu verschaffen.

Im Berichtszeitraum wurden in wenigen Einzelfällen Rechtstreite in Bezug auf die Rückgewähr von Bearbeitungsentgelten geführt. Diese Fälle beziehen sich auf eine nach Ansicht der Kläger unzulässige Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten und basieren auf einer geänderten BGH-Rechtsprechung. Die GLS Bank sieht in den angegriffenen Vertragsgestaltungen keinen Verstoß gegen Informations- oder Kennzeichnungspflichten.