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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2020

Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales

Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis

GRI 103 Managementansatz zu Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)

Die Interessen der Mitarbeiterschaft werden bei der GLS Bank durch den Vertrauenskreis sowie den Einkommenskreis vertreten:

  • Dem Vertrauenskreis gehören insgesamt elf Mitarbeiter*innen aus allen Standorten an. Die Neuwahl erfolgt alle drei Jahre. Der Vertrauenskreis vertritt die Mitarbeiterschaft gegenüber dem Unternehmen und wirkt an Planungen mit, soweit diese für die Mitarbeiter*innen relevant sind. Dazu steht er im ständigen Austausch mit der Mitarbeiterentwicklung, den Führungskräften und dem Vorstand.
  • Dem Einkommensausschuss des Vertrauenskreises gehören insgesamt fünf Mitarbeiter*innen an. Die Neuwahl erfolgt aus den Reihen des Vertrauenskreises ebenfalls alle drei Jahre. Alle Vorschläge und beabsichtigten Änderungen zum Einkommen werden in gemeinsamen Treffen mit dem Vorstand und der Mitarbeiterentwicklung besprochen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die Einkommensordnung, die einen Beitrag dazu leistet, dass die Mitarbeiter*innen entsprechend der ihnen zugewiesenen Aufgaben und unter Beachtung ihrer persönlichen Lebenssituation fair entlohnt werden.

Die GLS Einkommensordnung regelt die Vergütung der Mitarbeiter*innen. Sie wird in der Regel jedes Jahr aktualisiert und den Mitarbeiter*innen zur Abstimmung vorgelegt Die Mitarbeiter*innen erhalten ein Einkommen, das sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt:

  1. Grundeinkommen
  2. Sozialanteil
  3. Funktionsanteil

Das Grundeinkommen ist für alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen gleich und betrug am 31. Dezember 2020 2.550,00 Euro pro Monat. Außerdem bieten wir vermögenswirksame Leistungen von bis zu 480,00 Euro pro Jahr an.

Der Sozialanteil berücksichtigt die unterschiedlichen sozialen Situationen der einzelnen Mitarbeiter*innen und daraus resultierende individuelle Bedürfnisse und beinhaltet folgende Zuschläge:

  • Kinderzuschlag: Pro Kind wird ein monatlicher Zuschlag von 247,00 Euro gezahlt (solange dieses vom Arbeitnehmenden finanziell versorgt wird). Abhängig vom Beschäftigungsort wird pro Kind ein weiterer monatlicher Zuschuss von bis zu 150,00 Euro (München) ausbezahlt.
  • Ortszuschlag: In Abhängigkeit vom Beschäftigungsort gewährt die GLS Bank einen Ortszuschlag. Bemessungsgrundlage ist immer der Standort der Filiale, nicht der Wohnort des/der Mitarbeiter*in.
  • Fahrtkostenzuschuss: Mitarbeiter*innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur GLS Bank anreisen, werden die Fahrtkosten gegen Nachweis erstattet.

Der Funktionsanteil spiegelt die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen für Aufgaben wider, welche die Mitarbeiter*innen bei uns erfüllen. Jede Funktion wird nach den erforderlichen Kompetenzen bewertet. Insgesamt gibt es acht verschiedene Funktionsgruppen, in die alle Mitarbeiter*innen in Absprache mit der Führungskraft, der Mitarbeiterentwicklung und dem Vertrauenskreis eingestuft werden. Dies erfolgt auf der Grundlage ihrer individuellen Kompetenzen und dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Zusätzlich wird die individuelle Berufserfahrung durch einen Zuschlag von 53,00 Euro pro erreichtem Berufsjahr berücksichtigt – bis zu maximal acht Berufsjahren. Dies führt zu einem maximalen Zuschlag von 424,00 Euro.

Das Einkommen für Trainees beträgt einheitlich 3.147,00 Euro.

Auszubildende erhalten ihr Einkommen gemäß dem Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sofern sie nicht mietfrei wohnen, erhalten sie einen monatlichen Wohnzuschlag von 200,00 Euro brutto.

Je nach der persönlichen Lebenssituation erzielen Mitarbeiter*innen der unteren Funktionsgruppen ein höheres Einkommen als bei anderen Banken.

Außerdem haben unsere Mitarbeiter*innen einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Er dient dazu, unverschuldet in finanzielle Notlage geratenen Mitarbeiter*innen helfen zu können. Auf einem Konto des Fonds werden Einlagen in Form von Spenden und zinslosen Darlehen (mit sechsmonatiger Kündigungsfrist) gesammelt. Die Unterstützung geschieht in der Regel in Form von zinslosen Darlehen mit frei zu vereinbarenden Rückzahlungen. Es können aber auch Zuwendungen gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Es werden keine Bonifikationen ausgelobt. Auch besondere Leistungen werden nicht zusätzlich entgeltlich entlohnt. Damit soll einem überhöhten Leistungsdruck durch Anreizsysteme, zu hohe Risiken für die GLS Bank einzugehen, entgegengewirkt werden.

Das regelmäßige Einkommen wird im Voraus an unsere Mitarbeiter*innen zum Monatsanfang gezahlt, um dem Grundsatz, dass das Einkommen für das Leben da ist, zu unterstreichen.

GRI 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen

Die bei uns arbeitenden Menschen gestalten ihre Mitarbeitervertretung auf Grundlage des Leitbilds selbst. In einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Vertrauenskreis und Vorstand der GLS Bank ist geregelt, dass dieser die Mitglieder des Vertrauenskreises rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse einbezieht.