Allgemeine Angaben
Vorgehensweise bei der Berichterstattung
GRI 102-45
Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten
Die GLS Bank und ihre beiden Tochterunternehmen GLS
Beteiligungsaktiengesellschaft und GLS Energie AG sind in diesem
Datenbericht nach GRI berücksichtigt.
Im
GLS Konzernabschluss werden zusätzlich neun weitere Gesellschaften
im Rahmen einer Vollkonsolidierung einbezogen. Es handelt sich um die
Solarenergie GmbH & Co. KG und die Solarpark Vestenbergreuth GmbH
& Co. KG, Solarpark Teutschenthal GmbH & Co. KG, Solarpark
Attenkirchen GmbH & Co. KG, Solarpark Albersreuth GmbH & Co.
KG, Bürgerenergie Windpark Gagel GmbH & Co. KG, SP Solarpark
Polch GmbH & Co. KG und die GLS Willebadessen GmbH & Co. KG.
Im Oktober 2020 wurde die GLS Investment Management GmbH also
100%-Beteiligung der GLS Gemeinschaftsbank e.G. gegründet. Diese
Gesellschaft wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 die
Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Es
besteht mit Windpark Littdorf GmbH & Co. KG eine weitere
Konzerngesellschaft, die aufgrund der Eigentumsverhältnisse im
Rahmen einer At-equity-Bewertung in den GLS Konzernabschluss
einbezogen wird. Diese weiteren Konzerngesellschaften der GLS Bank
sind rechtlich getrennte Einheiten, die das nachhaltige
Geschäftsmodell der GLS Bank unterstützen. Da diese genannten
Konzerngesellschaften nicht wesentlich für eine
Nachhaltigkeitsberichterstattung sind, sind sie nicht Bestandteil
dieses Datenberichts nach GRI.
Des
Weiteren besteht eine 100 prozentige Beteiligung an der GLS ImmoWert
GmbH. Diese Gesellschaft wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht in den GLS
Konzernabschluss und nicht in diesen Datenbericht nach GRI
einbezogen.
Die
GLS Treuhand e.V. ist kein verbundenes Unternehmen der GLS Bank
(siehe GRI 102-2) und wird deshalb ebenfalls nicht in
diesen Datenbericht nach GRI einbezogen.
Weitere
besondere Beschränkungen des Umfangs oder der Grenzen dieses
Datenberichts nach GRI bestehen nicht.
Die zentrale Managementebene der GLS Bank umfasst vier Bereiche. Diesen sind jeweils Abteilungen, zentrale Stabsabteilungen und Funktionen zugeordnet.
GRI 102-46
Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen
Um eine angemessene Berichterstattung zu gewährleisten, wird von uns
in Anlehnung an die GRI-Richtlinien bestimmt, welchen Inhalt der
Bericht abdecken soll. Der Berichtsinhalt soll sowohl unsere
Zielsetzungen als auch die begründeten Erwartungen und Interessen
unserer StakeholderEine Begriffsklärung und Aufzählung der wichtigsten Stakeholder finden Sie im Indikator GRI 102-40.
berücksichtigen.
Bei
der Entscheidung über die notwendige Detaillierung der Indikatoren
und den Umfang, in dem unsere Angaben durch externe Dritte überprüft
werden, orientieren wir uns auch an den Interessen unserer
Stakeholder. In die Entscheidung fließt ebenso die Berücksichtigung
weiterer existierender Berichtsformate ein. Dabei soll insbesondere
eine Abgrenzung zu dem GLS Nachhaltigkeitsbericht erfolgen. Der
vorliegende GRI-Datenbericht enthält daher umfängliche
Informationen zu sämtlichen GRI-Indikatoren. Auf diese Weise
erfüllen wir gleichzeitig unser eigens gesetztes
Transparenzversprechen und kommen der Tatsache nach, dass der
vorliegende Bericht von vielen Leser*innen als Nachschlagewerk
verwendet wird.
Die
Berichtsinhalte entstanden unter Einbeziehung sogenannter Themenpaten.
Diese sind für einen Themenbereich fachlich zuständig und
erstellten diesen Bericht auf Basis des Vorjahresberichts. Die
Managementansätze wurden durch die erste Führungsebene unterhalb
des Vorstands erarbeitet. Auf weiteren Bearbeitungsstufen wurde der
Bericht überarbeitet und ergänzt.
Die
GLS Bank hat Informationstechnologie-Aufgaben in ein Rechenzentrum
ausgelagert. Dienstleister ist die Fiducia & GAD IT AG. Diese
übernimmt für rd. 900 Banken und weitere Unternehmen aus der
genossenschaftlichen Finanzgruppe Rechendienstleistungen. Wir haben
unsere ausgelagerten Rechendienstleistungen in diesem Bericht nicht
weiter berücksichtigt.
Für die Auswahl der Themen zur Berücksichtigung unternehmensinterner Interessen beachten wir folgende Aspekte:
- zentrale Werte der Organisation, Ziele, Strategien, Richtlinien und operative Managementsysteme,
- erhebliche Risiken für die Organisation,
- maßgebliche Erfolgsfaktoren der Organisation,
- die Kernkompetenzen der GLS Bank sowie die Art und Weise, wie sie zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen kann.
GRI 102-47
Liste der wesentlichen Themen
Aufgrund der Selbstverpflichtung der GLS Bank auf Transparenz und der Tatsache, dass dieser Datenbericht nach GRI von unseren Leser*innen als Nachschlagewerk verwendet wird, berichtet die GLS Bank nicht nur zu den wesentlichen, sondern zu allen Themen.
Die im Rahmen der 2019 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse (siehe GRI 102-43) identifizierten wesentlichen Themen werden auch in einem separaten Dokument dargestellt. Zu dem Zusammenhang der verschiedenen Berichtsformate siehe GRI 102-54.
GRI 102-48
Neudarstellung von Informationen
Dieser Datenbericht wird nach Vorgaben der
Global Reporting Initiative in der aktuellen Version der GRI-Standards erstellt.
Bei der Addition von gerundeten Einzelangaben in Tabellen oder Grafiken kann es zu Rundungsdifferenzen zu ausgewiesenen Zwischen- und Gesamtsummen kommen.
GRI 102-49
Änderungen bei der Berichterstattung
Die Berichtsgrenzen und Messmethoden entsprechen dem Vorgehen für
den Vorjahresbericht. Sollte es bei Indikatoren zu einer Veränderung
der zugrundeliegenden Erhebungsmethode oder der Datenqualität
gekommen sein, wird dies erläutert.
Die Daten, die in diesem Datenbericht nach GRI verwendet werden, haben wir im Rechnungswesen, Controlling, der Mitarbeiterentwicklung, der Haustechnik und bei den beiden genannten Konzerngesellschaften erhoben. Zusätzlich wurden Daten bei Vertragspartner*innen abgefragt.
GRI 102-50
Berichtszeitraum
Dieser Datenbericht nach GRI bezieht sich auf das Kalenderjahr 2020. Dies entspricht auch dem Geschäftsjahr aller Einheiten des GLS Konzerns.
GRI 102-51
Datum des letzten Berichts
Die GLS Bank berichtet seit vielen Jahren in
unterschiedlicher Form über die Nachhaltigkeit ihrer
Geschäftstätigkeiten. Für das Geschäftsjahr 2009 wurde erstmals
Bericht nach dem Berichtsstandard G3 der Global Reporting Initiative
(GRI) in der Anwendungsebene „A+“ erstellt. Für die
Geschäftsjahre 2010 bis 2013 wurden ebenfalls Berichte in der
gleichen Anwendungsebene erstellt. Die Berichte für die
Geschäftsjahre 2014 bis 2017 wurden nach den GRI-G4-Richtlinien
erstellt.
Die
genannten Berichte wurden bei der Global Reporting Initiative (GRI)
eingereicht und sind (für den Zeitraum 2009 bis 2019) auf unserer
Webseite verfügbarhttps://www.gls.de/privatkunde....
Die GLS Bank erstellt seit dem Berichtsjahr 2019 zusätzlich einen GLS Nachhaltigkeitsbericht, der Nachhaltigkeitsthemen in einem besonderen Format darstellt und neben Fachleser*innen eine breitere Öffentlichkeit ansprechen soll.
GRI 102-52
Berichtszyklus
Der Datenbericht nach GRI wird seit 2009Zu den bisherigen Berichten siehe auch GRI 102-51.
jährlich erstellt und veröffentlicht.
GRI 102-53
Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht
Fragen und Anregungen zur Nachhaltigkeit in der
GLS Bank, zur Wirkung und zu diesem Datenbericht nach GRI können Sie an
die Mailadresse
nachhaltigkeit@gls.de richten.
GRI 102-54
Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen der GRI-Standards: Option
„umfassend“. Es wird zu allen Themen berichtet (siehe GRI
102-47). Zusätzlich berichten wir die sektorspezifischen
Ergänzungenhttps://www.globalreporting.or... der GRI für den Finanzbereich.
Über
das Geschäftsjahr 2020 berichtet die GLS Bank in drei Berichtswerken aus
einer Nachhaltigkeitsperspektive. Diese drei Berichte sind der GLS
Nachhaltigkeitsbericht, dieser vorliegende Datenbericht nach GRI
unter Anwendung der Grundsätze der Global Reporting Initiative (GRI)
und die nichtfinanzielle Erklärung nach CSR RUG. Mit diesen drei
Berichten erfüllen wir die Informationsbedürfnisse
unterschiedlicher Lesergruppen.
Der
GLS Nachhaltigkeitsbericht stellt in einer fokussierten und „freien“
Darstellung Nachhaltigkeitsthemen für eine breite interessierte
Leserschaft dar. In dem vorliegenden Datenbericht nach GRI und der
nichtfinanziellen Erklärung werden jeweils spezielle Adressaten mit
besonderen Informationsbedürfnissen angesprochen. Dieser
Datenbericht nach GRI stellt vollständig und umfassend
Nachhaltigkeitsaspekte aus einer formalen Perspektive dar. Wir
verwenden dieses Format und deren Indikatorendefinition, weil es der
am weitesten verbreitete Standard ist und damit interessierten
Fachleser*innen auch eine Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen und
Wirtschaftssektoren ermöglicht. Die nichtfinanzielle Erklärung ist
eine gesetzlich erforderliche und normierte Berichtsform. Dieses
Format ergänzt den handelsrechtlichen Jahresabschluss der GLS Bank
um gesetzlich erforderliche Angaben. Dieses Format stellt eine
Verbindung zwischen den im Jahresabschluss berichteten ökonomischen
Sachverhalten und nichtökonomischen Sachverhalten her.
Aktuell
halten wir diese drei Berichtsformate aufgrund der spezifischen
Anforderungen weiterhin für erforderlich. Als Veränderung gegenüber
dem Berichtsjahr 2019 wurden in einem ersten Schritt die Inhalte der
nichtfinanziellen Erklärung in den GLS Nachhaltigkeitsbericht
integriert.
Wir
wollen zukünftig die berechtigten Informationsbedürfnisse der
verschiedenen Gruppen über andere Informationswege und Formate
erfüllen. Hierzu werden wir im kommenden Geschäftsjahr ein
Berichtskonzept erstellen.
GRI 102-55
GRI-Inhaltsindex
Den GRI-Inhaltsindex finden Sie in der Navigationsleiste in diesem Datenbericht
nach GRI.
Wir verwenden ein für diese Darstellung angepasstes Layout, in dem bestimmte Informationen aus dem GRI-Inhaltsindex in einer Informationsbox eingeblendet werden.
GRI 102-56
Externe Prüfung
Die GLS Bank lässt diesen Datenbericht nach GRI in Teilen einer
externen Qualitätssicherung unterziehen.
Mit
der Prüfung des ökologischen Berichtsteils haben wir am 15.
Dezember 2020 die Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS)
beauftragt. Diese Daten werden in den weiteren Berichtsformaten
(siehe GRI 102-54) ebenfalls verwendet. Mit dieser Prüfung soll die
Verlässlichkeit der dargestellten ökologischen Daten sichergestellt
werden. Die GfRS übernimmt auch die notwendige Zertifizierung im
Rahmen des Stop Climate Change-Prozesses (siehe Managementansatz
ökologischer Berichtsteil).
Das in den Vorjahren angewendete Verfahren, weitere ausgewählte Teile des Datenberichts nach GRI einer externen Qualitätssicherung zu unterziehen, wurde im Berichtsjahr 2020 eingestellt. Hauptgrund waren die in GRI 102-54 dargestellten weiteren Berichtsformate mit zusätzlichen Inhalten außerhalb dieses Datenberichts nach GRI.