Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales
Rechte der indigenen Völker
GRI 411-1
Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorfälle bekannt, in denen Rechte von Ureinwohner*innen verletzt wurden, weder unmittelbar, durch die Geschäftstätigkeit der GLS Bank, noch mittelbar, durch die der Geschäftspartner*innen oder durch getätigte Investitionen. Die Geschäftstätigkeit der GLS Bank und ihrer Geschäftspartner*innen beschränkt sich fast ausschließlich auf Deutschland. Darüber hinaus gelten die Ausführungen zu GRI 409-1 analog.