Zum Inhalt springen Zum Menü springen

Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2020

Themenspezifische Angaben Themenbereich Ökonomie

Wirtschaftliche Leistung

GRI 201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Dieser Indikator beziffert den unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert einer Periode. Der Wert ergibt sich aus den handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnungen der GLS Bank und des GLS Konzerns für das Geschäftsjahr 2020An dieser Stelle stellen wir die vollständige (d. h. alle Konzerngesellschaften umfassende) handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung gemäß GLS Konzernabschluss dar. Daneben stellen wir die Gewinn- und Verlustrechnung der GLS Bank dar. Es handelt sich in beiden Fällen um ökonomische Größen, die wir unverändert aus den formalen Jahresabschlüssen übernehmen und für diese Darstellung umgliedern.. In der Position „Andere Verwaltungsaufwendungen“ des GLS Konzerns sind 2020 Spenden in Höhe von 207,1 TEUR (GLS Bank: 206,1 TEUR) enthalten (Vorjahr: GLS Konzern: 99,1 TEUR, GLS Bank: 98,8 TEUR).Weitere freiwilligen Beiträge und Investitionen in das Gemeinwesen erfolgten nicht. Details zu unseren Spenden finden Sie unter GRI 203-1 und GRI 415-1.

Abbildung 7: Erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
GRI 201-2 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen

„Wir nutzen Geld als soziales Gestaltungsmittel, das uns die Möglichkeit gibt, professionelle Finanzdienstleistungen mit aktuellen Zeitfragen zu verbinden“, heißt es dazu in unserem Leitbild. Bei der Gestaltung unserer Angebote stehen nicht nur einzelne Nachhaltigkeitsaspekte, sondern eine ganzheitliche Betrachtung sozialer und ökologischer Auswirkungen im Fokus. Die Risiken unserer Geschäftstätigkeit sowie die mit den Geschäftsmodellen unserer Kund*innen verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf diese Aspekte werden von uns eingehend betrachtet und ihre Folgen abgeschätzt.

Das Geld unserer Kund*innen wird ausschließlich in Unternehmen und Projekte investiert, die unter den genannten Kriterien wirtschaften, und dient damit auch dem Klimaschutz. Ein direkter Bezug zum Klimaschutz findet sich bspw. bei dem hohen Anteil der für die Branche Erneuerbare Energien vergebenen Kredite und der ökologischen Baufinanzierung. Zudem hat die GLS Bank 2017 einen klimabezogenen Investmentfonds aufgelegt. Dieser GLS Bank Klimafonds ist ein Mischfonds, der in besonders klimafreundliche Unternehmen, Staaten und Projekte investiert. Sein Ziel ist es, einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels zu leisten. Er investiert im Sinne der UN Sustainable Development Goals (SDG), insbesondere der Ziele sieben (Erneuerbare Energien) und dreizehn (Maßnahmen zum Klimaschutz).

In Bezug auf die Risiken, die sich für eine Bank durch den Klimawandel ergeben können, ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Wir begrüßen den Ansatz der BaFin, diese Risiken stärker in den Fokus zu nehmen und Banken dazu aufzufordern, diese explizit in das Risikomanagement aufzunehmen und innerhalb der bestehenden Risikokategorien zu berücksichtigen.

Durch unsere strengen sozial-ökologischen Anlage- und Finanzierungsrichtlinien sind sehr CO2-intensive Branchen und damit diejenigen, die am stärksten möglichen transitorischen Risiken ausgesetzt sind, ausgeschlossen. Dadurch ist die Relevanz der transitorischen Risiken in Bezug auf das Anlage- und Finanzierungsportfolio der GLS Bank vermindert. Nichtsdestotrotz bleiben mittelbare Transitionsrisiken, bspw. durch die potenzielle Wertminderung von Gebäuden auf Basis möglicher neuer Anforderungen an die Energieeffizienz und den Sanierungsstand, zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der physischen Risiken durch extreme Wetterereignisse stellen die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze nur bedingt einen risikomindernden Filter dar. Der starke geografische Fokus des Kreditportfolios auf Projekte und Unternehmen in Deutschland kann in Bezug auf die physischen Risiken risikomindernd wirken, diese jedoch nicht ausschließen. Die Exposition bestimmter Geografien in Bezug auf physische Risiken durch den Klimawandel wird daher in nächsten Schritten methodisch hergeleitet und quantifiziert, um ihre Wesentlichkeit für unsere Risikotragfähigkeit zu beurteilen.

Begleitend zu erwähnter Identifikation von transitorischen und physischen Risiken hat die GLS Bank im Jahr 2019 die Ausrichtung des Anlage- und Finanzierungsportfolios am 1,5°C-Ziel und damit den Vereinbarungen des Pariser Klimagipfels explizit beschlossen. In der Folge werden derzeit verstärkte Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels im Kerngeschäft getroffen und auf diese Weise mögliche Transitionsrisiken weiter minimiert. Durch die Umsetzung der Empfehlungen der TCFD bis Ende 2021 werden zudem managementbezogene Ansatzpunkte identifiziert und in die Organisationsstruktur und Prozesse übertragen.

Die GLS Bank hat sich entschlossen, mögliche Auswirkungen von transitorischen und physischen Risiken in einem ersten Schritt am Beispiel von Immobilienfinanzierungen zu untersuchen und aufzubereiten. Dieses Projekt ist im Berichtsjahr 2020 gestartet und wurde mit einer neuen Stelle ausgestattet. Erste Ergebnisse sollen bis Mitte 2021 erreicht werden. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage, um die Ausweitung auf weitere Finanzierungsbereiche zu untersuchen.

Parallel dazu wird ein ganzheitlicher Ansatz zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Banken entwickelt. Dieser basiert auf einem vierstufigen Prozess, der bei einer Szenarioanalyse beginnt, auf deren Basis mögliche Risikotreiber identifiziert und eine branchenübergreifende, branchenspezifische und unternehmensspezifische Betroffenheit ermittelt, die in einem vierten Schritt über geeignete Stellhebel in die Gesamtbanksteuerung und das Risikocontrolling einfließt.

Das zunehmende gesellschaftliche Bewusstsein für die negativen Folgen des Klimawandels führt auch zu steigendem Finanzierungsbedarf für Klimaschutzinvestitionen in Form von Energieeffizienzmaßnahmen und einer höheren Nachfrage nach dem Ausgleich von nicht vermeidbaren Emissionen durch Investition in Klimaschutzprojekte. Wir empfehlen unseren Kund*innen, mögliche Einsparpotenziale professionell ermitteln zu lassen, empfohlene Emissionsreduktionen umzusetzen und die unvermeidbaren Emissionen mittels Klimazertifikaten auszugleichen. Hierfür haben wir ein entsprechendes Angebot entwickelt. Wir finanzieren Klimaschutzinvestitionen und machen unseren Geschäftskunden das Klimazertifizierungssystem Stop Climate Change (SCC) zugänglich. Auch unseren eigenen Bankbetrieb haben wir nach SCC zertifizieren lassen und so klimafreundlich gestaltet (zu den Details siehe Themenbereich Ökonomie).

Parallel dazu hat die GLS Bank im Berichtszeitraum mit der Entwicklung eines eigenen CO2-Rechners für Firmenkund*innen begonnen. Dieser soll die Basis für eine Beratung der Kund*innen auf der einen Seite darstellen sowie eine detailgetreuere Bemessung der Klimarisiken auf der anderen Seite ermöglichen.

Auch über das klassische Bankgeschäft hinaus engagiert sich die GLS Bank für den Klimaschutz. Durch ihr Engagement konnte sie erfolgreich darauf einwirken, dass bspw. Bankpartner bei ihren Finanzierungen verstärkt die Aspekte des Klimaschutzes in ihre Überlegungen einbeziehen.

GRI 201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne

Betriebliche Sozialleistungen sind in der Einkommensordnung der GLS Bank geregelt.

Sabbatical: Mitarbeiter*innen der Funktionsgruppe 5 bis 8 (Mitarbeiter*innen mit Spezialaufgaben und hoher Verantwortung sowie die Führungsebene) erwerben pro vollem Kalenderjahr Unternehmenszugehörigkeit einen Anspruch auf eine Woche bezahlte Freistellung (Sabbatical). Der früheste Zeitpunkt für die Beanspruchung der bezahlten Freistellung ist nach Ablauf des vierten vollen Beschäftigungsjahres. Die bezahlte Freistellung ist auf maximal sechs Wochen begrenzt und muss zusammenhängend genommen werden. Wird diese an den Jahresurlaub angehängt, kann die gesamte Arbeitspause bis zu zwölf Wochen betragen.

Für die Altersvorsorge wurde ein Drei-Säulen-Modell konzipiert, das sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge und der GLS Altersvorsorge zusammensetzt.

Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge: Für alle Mitarbeiter*innen stellt die GLS Bank ohne Wartezeit einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung, der maximal 876,00 Euro p.a. beträgt. GLS Altersvorsorge: Zugunsten der Mitarbeiter*innen werden über die Cordial Versorgungs-Management e.V. oder Neue Hannoversche Unterstützungskasse e.V. Versorgungen eingerichtet und hierfür Zuwendungen geleistet. Die zusätzliche Altersvorsorge bekommen die Mitarbeiter*innen nach zwölf Monaten fester Betriebszugehörigkeit. Die GLS Bank entrichtet monatliche Zuwendungen in Höhe von 5 Prozent des im Vorjahr gezahlten Brutto-Jahreseinkommens.

Gruppenunfallversicherung: Für alle Mitarbeiter*innen deckt eine Gruppenunfallversicherung auch den privaten Bereich ab (bei Arbeitsunfällen bzw. Wegeunfällen sind Unfallrisiken über die Berufsgenossenschaft versichert).

Krankenzusatzversicherung: Für alle Mitarbeiter*innen wird eine Krankenzusatzversicherung entsprechend einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung zu Sonderkonditionen angeboten.

Im Rahmen der steuerlich zulässigen Grenzen räumt die GLS Bank den Mitarbeiter*innen Sonderkonditionen für Bankdienstleistungen ein.

Die beschriebenen Regelungen der GLS Bank bestehen analog auch für die Mitarbeiter*innen der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft. Eine Übersicht enthält die folgende TabelleDie Tabelle zeigt sowohl bilanzielle Bestände als auch Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Um die doppelte Darstellung eines Sachverhalts zu vermeiden wurden die Aufwandspositionen „Aufwendungen für weitere Altersversorgung“ und „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung“ um die jährlichen Zuführungen zu den ausgewiesenen Rückstellungen vermindert.:

Abbildung 8: Ausgewählte betriebliche Zuwendungen an Betriebsangehörige
GRI 201-4 Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand

Im Berichtszeitraum wurden keine finanziellen Unterstützungen durch die öffentliche Hand gewährt.

Die GLS Bank hat erstmals 2012 an einem Forschungsprojekt „Alltagstauglichkeit von Elektromobilität – Langstreckeneignung- und -akzeptanz“ der Ruhr-Universität Bochum teilgenommen. 2016 bis 2018 waren wir im Folgeprojekt „Langstreckeneinsatz von Elektrofahrzeugen durch heterogene Nutzung“ engagiert. Aus diesen Projekten hat sich ein Regelbetrieb von aktuell zehn Elektrofahrzeugen etabliert, die die GLS Bank angeschafft hat. Hierfür wurden in der Vergangenheit Zuwendungen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an die GLS Bank geleistet.In der Erläuterung zu Indikator GRI 302-4 sind weitere Hinweise zu diesem Projekt enthalten..

Über den Stand dieser Nutzung berichten wir unter GRI 302-4.