Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales
Schutz der Kundendaten
GRI 103
Managementansatz zu Schutz der Kundendaten (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)
Der Datenschutz gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung und das
Bankgeheimnis hat für die GLS Bank oberste Priorität.
Personenbezogene Daten von unseren Kund*innen werden von uns nur
insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, als dies von ihnen
ausdrücklich genehmigt, rechtlich zulässig, zweckmäßig und zur
Durchführung der angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist.
Daten leiten wir ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kundinnen und
Kunden nicht an Dritte weiter, soweit wir dazu nicht in besonderen
Einzelfällen rechtlich verpflichtet sind oder die Betroffenen dies
ausdrücklich beauftragt haben.
Das
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerte Bankgeheimnis
geht über den Datenschutz hinaus und erstreckt sich auf alle
kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen, von denen die GLS Bank
Kenntnis erlangt.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schriftlich zur Einhaltung der
Vorschriften des Datenschutzes und zur Verschwiegenheit nach dem
Bankgeheimnis verpflichtet. Sie werden regelmäßig durch Schulungen
und andere geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften und
Erfordernissen des Datenschutzes vertraut gemacht. Der
Datenschutzbeauftragte informiert laufend
über aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen und organisiert
Schulungen und Vorträge für die Mitarbeiter*innen.
Die GLS Bank hat ein zentrales Beschwerde- und Qualitätsmanagement geschaffen.
GRI 418-1
Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten
Im Beschwerdemanagement haben wir zum Thema Datenschutzverletzung 108
Vorfälle im Berichtszeitraum registriert, bei denen Kundenunterlagen
an eine falsche Adresse versendet wurden.
Unsere Interne Revision prüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit der Funktion des Datenschutzbeauftragten.