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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2021

Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales

Schutz der Kundendaten

GRI 103 Managementansatz zu Schutz der Kundendaten (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)

Der Datenschutz gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung und das Bankgeheimnis hat für die GLS Bank oberste Priorität. Personenbezogene Daten von unseren Kund*innen werden von uns nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, als dies von ihnen ausdrücklich genehmigt, rechtlich zulässig, zweckmäßig und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist. Daten leiten wir ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kundinnen und Kunden nicht an Dritte weiter, soweit wir dazu nicht in besonderen Einzelfällen rechtlich verpflichtet sind oder die Betroffenen dies ausdrücklich beauftragt haben.

Das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerte Bankgeheimnis geht über den Datenschutz hinaus und erstreckt sich auf alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen, von denen die GLS Bank Kenntnis erlangt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und zur Verschwiegenheit nach dem Bankgeheimnis verpflichtet. Sie werden regelmäßig durch Schulungen und andere geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften und Erfordernissen des Datenschutzes vertraut gemacht. Der Datenschutzbeauftragte informiert laufend über aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen und organisiert Schulungen und Vorträge für die Mitarbeiter*innen.

Die GLS Bank hat ein zentrales Beschwerde- und Qualitätsmanagement geschaffen.