Allgemeine Angaben
Ethik und Integrität
GRI 102-16
Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen
Die Führungskräfte sowie die
Mitarbeiter*innen der GLS Bank haben das
Leitbild der GLS Bank gemeinsam erarbeitet. Es betont, dass die
Achtung vor dem Leben und die friedliche Koexistenz aller Kulturen,
die auf individueller Freiheit und Verantwortung gegründet sind, die
Grundlage unserer Arbeit bilden. Alles Handeln soll die Lebenschancen
heutiger und zukünftiger Generationen bewahren und ihre
Weiterentwicklung fördern. Ökologie verstehen wir ganzheitlich, im
Sinne einer das Leben fördernden Einheit von Mensch und Natur.
Bei
jedem praktischen Handeln steht der Sinn im Vordergrund. Dieser
beschränkt sich nicht auf eine einzelne Dimension, sondern auf eine
mehrdimensionale Verantwortlichkeit für nachhaltiges Wirtschaften,
in dessen Mittelpunkt wir den Menschen in seiner Gesamtheit aus
Körper, Seele und Geist sehen.
Die
GLS Bank arbeitet mit Menschen und Organisationen zusammen, die
gesellschaftlich aktiv sind und für sich und andere, unabhängig von
Herkunft und Weltanschauung, Verantwortung übernehmen. Die
Mitarbeiter*innen in ihrem
Identitätsstreben, ihrer Beziehungsführung zu unterstützen sowie
mit entsprechenden Ressourcen auszustatten, ist ein wichtiger
Erfolgsfaktor für die GLS Bank. Mitarbeiterentwicklung geschieht
dort, wo die Mitarbeiter*innen im Unternehmen tätig sind. Alle
Führungskräfte haben dabei eine zentrale Rolle. Sie tragen die
Mitverantwortung für ihre Mitarbeiter*innen sowie deren Entwicklung.
Die Führungskräfte werden besonders unterstützt in ihrer Arbeit,
um dies leisten zu können. Durch Zielbestimmung und Reflexion der
Mitarbeitenden im Dialog, in Bezug auf die Arbeit und Prozesse,
bilden wir eine lernende Organisation.
Für
alle neuen Mitarbeiter*innen werden Workshops und Seminare
durchgeführt, um diese an das Leitbild und die Prinzipien der GLS
Bank heranzuführen. Die Führungskräfte haben als Vorbild und
Partner der Mitarbeiter*innen eine wichtige Bedeutung. Daher legen
wir besonderen Wert auf die Heranführung neuer Führungskräfte an
ihre verantwortungsvolle Arbeit und auf die achtsame Umsetzung in der
täglichen Führung der Mitarbeiter*innen. Im Sinne des Leitbilds der
GLS Bank finden regelmäßige Veranstaltungen mit den
Mitarbeiter*innen zur Kommunikation und Weiterentwicklung statt.
Die
Gesamtverantwortung für die Einhaltung der ethischen Grundsätze
sowie der Gesetze und internen Arbeitsanweisungen trägt der Vorstand
der GLS Bank. Zur Sicherung eines ethischen und
gesetzeskonformen Verhaltens haben wir ein Leitbild,
Mitarbeiterleitlinien und Organisationsanweisungen entwickelt. Deren
Einhaltung wird zum Teil durch Selbstkontrollen (erste
Verteidigungslinie), durch die Compliance-Organisation (zweite
Verteidigungslinie) und die Interne Revision (dritte
Verteidigungslinie) überwacht.
Die GLS Bank hat entsprechend der in Deutschland geltenden Regelungen eine Compliance-Organisation aufgebaut. Grundlage ist § 25a Absatz 1 Satz 3 KWG und AT 4.4.2 (Textziffer 1) MaRisk. Ziel ist es, die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken und zu einer verbesserten Kontrolle und Steuerung beizutragen. Compliance Officer ist Dr. Christoph von Carlowitz. Zur Einhaltung gesetzeskonformen Verhaltens bestehen ferner spezielle Funktionen, insbesondere
- Geldwäscheprävention: Gemäß § 25h Abs. 4 KWG ist ein Geldwäschebeauftragter bestellt. Dieser soll Geldwäschetatbestände aufdecken und zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen beitragen.
- Compliance in der Wertpapieranlageberatung: Zur Unterstützung des ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens in der Anlageberatung besteht zusätzlich eine WpHG-Compliance-Funktion gem. § 33 Abs. 1 WpHG sowie § 12 WpDVerOV. Diese soll dazu beitragen, dass die von der GLS Bank aufgestellten Grundsätze und eingerichteten Verfahren eingehalten sowie die zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwacht und bewertet werden.
- Schutz der Kundenvermögen: Gemäß § 81 Abs. 5 WpHG ist ein Beauftragter mit Verantwortung für die Einhaltung der Verpflichtungen der GLS Bank in Bezug auf den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten („Single Officer“) benannt.
- Datenschutz: Gemäß Gem. Art. 37 Abs. 1 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter sowie eine stellvertretende Datenschutzbeauftragte bestellt. Diese überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme. Ferner unterstützen sie die bei der Verarbeitung tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen.
- Sicherheit für Arbeitnehmer*innen: Ferner wurden gem. § 22 Abs. 1 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellt. Deren Aufgabe ist, bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Ferner müssen sie sich insbesondere von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen überzeugen sowie auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.
- Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gem. §§ 1, 5 ASiG bestellt.
- Erste Hilfe: Ersthelfer sind in der erforderlichen Anzahl gem. § 10 ArbSchG sowie § 26 BGV A1 ausgebildet und benannt.
- Brandschutz: Zu den wesentlichen Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten gehören die Aufstellung von Brandschutzordnungen, die Betreuung von Brandschutzeinrichtungen, die Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen sowie die Feststellung von Brand- und Explosionsgefahren. Er wirkt auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben hin und ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde und die Feuerwehr.
Von
der GLS Bank unabhängige Beratungsverfahren (bspw. durch freie
Vermittler) bestehen nicht. Beratungen dürfen nur speziell
qualifizierte und benannte Mitarbeitende der GLS Bank übernehmen.
Die Beratungsverfahren sind in Arbeitsanweisungen umfassend
beschrieben und für alle Mitarbeiter*innen über das elektronische
Organisationshandbuch verfügbar. Über den Umfang der
Beratungsleistungen und die Beratungszeiten wird im Internet auf der
Homepage der GLS Bank informiert.
Das Geschäftsgebiet der GLS Bank beschränkt sich primär auf Deutschland. Beratungen sind grundsätzlich nur in deutscher Sprache und nach deutschem Recht verfügbar. Über die Zufriedenheit der beratenen Kund*innen werden regelmäßig Kundenbefragungen und Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet. Im Rahmen von Vorträgen, Diskussionsforen und Kundenveranstaltungen bestehen umfassende Informationsmöglichkeiten für die Kund*innen.
GRI 102-17
Verfahren zu Beratung und Bedenken in Bezug auf Ethik
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der
ethischen Grundsätze sowie die Einhaltung der Gesetze und internen
Arbeitsanweisungen trägt der Vorstand der GLS Bank. Zur
Sicherung eines ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens gelten die
Ausführungen zu GRI 102-16 analog.
Die
GLS Bank hat ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Dieses dient den
Kund*innen und Geschäftspartnern auch als zentrale Anlaufstelle
für Unmutsäußerungen jedweder Art, inkl. Meldungen von ethisch
nicht vertretbarem oder rechtswidrigem Handeln.
Als
von der GLS Bank unabhängiges Verfahren besteht die Möglichkeit,
Eingaben in einem Ombudsmannverfahren beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. zu
machen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
hat
ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Die
GLS Bank hat gem. § 25a (1) S. 6 Nr. 3 KWG ein Hinweisgebersystem
bei der Compliance-Stelle eingerichtet. Entsprechend dieser
Vorschrift besteht ein Prozess, der es Mitarbeitenden
unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, über
ethische oder rechtliche Verstöße zu berichten. Die
Compliance-Stelle ist verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen.
Die Gesamtverantwortung für die Funktionsfähigkeit der Meldeverfahren trägt der Vorstand. Die Meldestellen sind schriftlich, elektronisch per E-Mail sowie zu Geschäftszeiten auch telefonisch und persönlich in der Landessprache Deutsch erreichbar. Die Verfahren lassen (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) auch anonyme Meldungen von Bedenken zu.