Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales
Nichtdiskriminierung
GRI 103
Managementansatz zu Menschenrechten (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)
Der Schutz der Menschenrechte, wie sie in den UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte definiert sind, ist im Leitbild und den
Führungsgrundsätzen der GLS Bank verankert. Die GLS Bank engagiert
sich zusätzlich aktiv für den Schutz der Menschenrechte. Dazu
arbeiten wir eng mit der GLS Treuhand e.V. sowie einem weltweiten
Netzwerk sozialer Banken zusammen, der Global Alliance for Banking on
Values (GABV).
Bei
der Kreditvergabe, der Auswahl und Finanzierung von Eigenanlagen und
im Wertpapiergeschäft werden die allgemeinen Menschenrechte
berücksichtigt. In der Überarbeitung und Aktualisierung der GLS
Anlage- und Finanzierungsgrundsätze wurden auch die Sustainable
Development Goals der Vereinten Nationen
(UN SDG) implementiert. Geschäfte mit Vertragspartner*innen,
die die Menschenrechte im In- oder Ausland verletzen, sind von uns
unerwünscht.
Für
die Einhaltung unserer Grundsätze verwenden wir sowohl im Kredit-
als auch im Wertpapiergeschäft Negativ- und Positivkriterien, mit
denen wir die Geschäfte auch in der Marktfolge überwachen. Diese
Anlage- und Finanzierungsgrundsätze und grundlegende Zweifelsfragen
werden in Ausschüssen (Anlageausschuss, Kreditausschuss) beraten und
festgelegt.
Ein
Risiko besteht darin, dass mittelbare Menschenrechtsverletzungen
durch nachgelagerte Lieferanten oder
Vertragspartner*innen schwer erkennbar
sind. Das gilt besonders dann, wenn diese wiederum auf
Vertragspartner*innen im
außereuropäischen Ausland zurückgreifen.
Mit
unseren regionalen Vertragspartner*innen
schließen wir keine gesonderten Menschenrechtsvereinbarungen ab. Wir
arbeiten bevorzugt mit Vertragspartner*innen,
die wir gut kennen und die unsere Werte teilen.
Die
Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte trägt in erster
Linie der Vorstand, in zweiter Linie alle Führungskräfte sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Führungskräfte sind
teilweise in Bezug auf Menschenrechtsfragen ausgebildet.
Menschenrechtsschulungen für Mitarbeiter*innen werden bei Bedarf
vereinbart.
Die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften kontrollieren unsere Beauftragten für Compliance und allgemeine Gleichstellung. Sie berichten unmittelbar an den Vorstand der GLS Bank.
GRI 406-1
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
Im Berichtszeitraum sind uns keine Vorfälle von Diskriminierung bekannt geworden.