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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2021

Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales

Nichtdiskriminierung

GRI 103 Managementansatz zu Menschenrechten (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)

Der Schutz der Menschenrechte, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte definiert sind, ist im Leitbild und den Führungsgrundsätzen der GLS Bank verankert. Die GLS Bank engagiert sich zusätzlich aktiv für den Schutz der Menschenrechte. Dazu arbeiten wir eng mit der GLS Treuhand e.V. sowie einem weltweiten Netzwerk sozialer Banken zusammen, der Global Alliance for Banking on Values (GABV).

Bei der Kreditvergabe, der Auswahl und Finanzierung von Eigenanlagen und im Wertpapiergeschäft werden die allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt. In der Überarbeitung und Aktualisierung der GLS Anlage- und Finanzierungsgrundsätze wurden auch die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN SDG) implementiert. Geschäfte mit Vertragspartner*innen, die die Menschenrechte im In- oder Ausland verletzen, sind von uns unerwünscht.

Für die Einhaltung unserer Grundsätze verwenden wir sowohl im Kredit- als auch im Wertpapiergeschäft Negativ- und Positivkriterien, mit denen wir die Geschäfte auch in der Marktfolge überwachen. Diese Anlage- und Finanzierungsgrundsätze und grundlegende Zweifelsfragen werden in Ausschüssen (Anlageausschuss, Kreditausschuss) beraten und festgelegt.

Ein Risiko besteht darin, dass mittelbare Menschenrechtsverletzungen durch nachgelagerte Lieferanten oder Vertragspartner*innen schwer erkennbar sind. Das gilt besonders dann, wenn diese wiederum auf Vertragspartner*innen im außereuropäischen Ausland zurückgreifen.

Mit unseren regionalen Vertragspartner*innen schließen wir keine gesonderten Menschenrechtsvereinbarungen ab. Wir arbeiten bevorzugt mit Vertragspartner*innen, die wir gut kennen und die unsere Werte teilen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte trägt in erster Linie der Vorstand, in zweiter Linie alle Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Führungskräfte sind teilweise in Bezug auf Menschenrechtsfragen ausgebildet. Menschenrechtsschulungen für Mitarbeiter*innen werden bei Bedarf vereinbart.

Die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften kontrollieren unsere Beauftragten für Compliance und allgemeine Gleichstellung. Sie berichten unmittelbar an den Vorstand der GLS Bank.