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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2021

Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales

Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte

GRI 412-3 Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden

Unter „Investitionsvereinbarungen“ sind insbesondere normale Bankverträge, Kreditverträge, Versicherungen etc. zu verstehen. Wir prüfen sämtliche der wesentlichen Investitionsvereinbarungen unter Menschenrechtsaspekten.

Das gesamte Investitionsgeschäft der GLS Bank beruht auf strengen sozialen und ökologischen Kriterien. Diese beinhalten Positiv- sowie Ausschlusskriterien und sind jederzeit online abrufbar.

In unseren Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen sind als Ausschlusskriterien definiert:

Investitionen in Länder betreffend:

  • Vollzug der Todesstrafe und Folter sowie systematische Verletzung der Menschenrechte
  • Länder, die anhand der von Freedom House erhobenen Richtwerte als unfrei oder nur teilweise frei eingestuft werden und gegen die demokratischen und politischen Grundrechte verstoßen

Investitionen in Unternehmen betreffend:

  • Ausschluss von kontroversen Geschäftspraktiken. Dazu zählt die Verletzung von Menschenrechten. Als Verstoß gegen dieses Kriterium gilt die Verletzung international anerkannter Prinzipien für Menschenrechte. Dazu zählen bspw. die Prinzipien der Vereinten Nationen, die das Verbot von massiver Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens, von Sklavenhaltung, von körperlicher Gewaltanwendung oder ihrer Beauftragung und von massiver Verletzung der Selbstbestimmungsrechte von Mitarbeiter*innen oder Dritten vorschreiben.

Eigene Geldanlagen investieren wir ausschließlich in Emittenten, die unseren sozialen und ökologischen Kriterien entsprechen. Die GLS Bank besitzt Anteile an eigenen Konzernunternehmen in Deutschland, sozial-ökologischen Banken aus unserem Netzwerk, Verbundunternehmen der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland und sonstigen Unternehmungen.

Die wesentlichen Investitionen in Sachanlagen sind vier in Deutschland gelegene Immobilien, die ausschließlich durch die GLS Bank oder ausgewählte sozial-ökologische Unternehmen genutzt werden. Die zahlreichen Investitionsgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung unserer Bank klassifizieren wir nicht als „wesentlich“, wählen sie aber dennoch auch unter Beachtung der Menschenrechte aus.

Wir vergeben Kredite im gesamten sozial-ökologischen Markt in Deutschland. Hierdurch haben wir eine besondere Expertise in den Branchen Erneuerbare Energien, Ernährung, Nachhaltige Wirtschaft, Wohnen, Bildung & Kultur und Soziales & Gesundheit aufgebaut. Alle Projekte werden nur finanziert, wenn sie einen sozialen oder ökologischen Mehrwert bieten. Darüber hinaus berücksichtigen wir umfassende Ausschlusskriterien, die unter anderem Investitionsvereinbarungen im Fall der Verletzung von Menschenrechten ausschließen. Lieferantenaufträge werden von uns überwiegend an jeweils regional tätige Unternehmen, die sich an die deutsche Gesetzgebung oder (besonders im Ausland) an die Menschenrechte halten, vergeben. Auch Beteiligungen an anderen Organisationen werden immer unter Menschenrechtsaspekten geprüft.