Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales
Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte
GRI 412-1
Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde
Die GLS Bank unterhält nur in Deutschland Standorte. Die Einhaltung der Menschenrechte ist an allen Standorten in Deutschland gewährleistet.
GRI 412-2
Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren
Es wurden im Berichtszeitraum keine Schulungen zu Menschenrechtsaspekten durchgeführt.
GRI 412-3
Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
Unter „Investitionsvereinbarungen“ sind insbesondere normale
Bankverträge, Kreditverträge, Versicherungen etc. zu verstehen. Wir
prüfen sämtliche der wesentlichen Investitionsvereinbarungen unter
Menschenrechtsaspekten.
Das
gesamte Investitionsgeschäft der GLS Bank beruht auf strengen
sozialen und ökologischen Kriterien. Diese beinhalten Positiv- sowie
Ausschlusskriterien und sind jederzeit online abrufbar.
In
unseren Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen sind als
Ausschlusskriterien definiert:
Investitionen in Länder betreffend:
- Vollzug der Todesstrafe und Folter sowie systematische Verletzung der Menschenrechte
- Länder, die anhand der von Freedom House erhobenen Richtwerte als unfrei oder nur teilweise frei eingestuft werden und gegen die demokratischen und politischen Grundrechte verstoßen
Investitionen in Unternehmen betreffend:
- Ausschluss von kontroversen Geschäftspraktiken. Dazu zählt die Verletzung von Menschenrechten. Als Verstoß gegen dieses Kriterium gilt die Verletzung international anerkannter Prinzipien für Menschenrechte. Dazu zählen bspw. die Prinzipien der Vereinten Nationen, die das Verbot von massiver Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens, von Sklavenhaltung, von körperlicher Gewaltanwendung oder ihrer Beauftragung und von massiver Verletzung der Selbstbestimmungsrechte von Mitarbeiter*innen oder Dritten vorschreiben.
Eigene
Geldanlagen investieren wir ausschließlich in Emittenten, die
unseren sozialen und ökologischen Kriterien entsprechen. Die GLS
Bank besitzt Anteile an eigenen Konzernunternehmen in Deutschland,
sozial-ökologischen Banken aus unserem Netzwerk, Verbundunternehmen
der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland und sonstigen
Unternehmungen.
Die
wesentlichen Investitionen in Sachanlagen sind vier in Deutschland
gelegene Immobilien, die ausschließlich durch die GLS Bank oder
ausgewählte sozial-ökologische Unternehmen genutzt werden. Die
zahlreichen Investitionsgegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung unserer Bank klassifizieren wir nicht als
„wesentlich“, wählen sie aber dennoch auch unter Beachtung der
Menschenrechte aus.
Wir vergeben Kredite im gesamten sozial-ökologischen Markt in Deutschland. Hierdurch haben wir eine besondere Expertise in den Branchen Erneuerbare Energien, Ernährung, Nachhaltige Wirtschaft, Wohnen, Bildung & Kultur und Soziales & Gesundheit aufgebaut. Alle Projekte werden nur finanziert, wenn sie einen sozialen oder ökologischen Mehrwert bieten. Darüber hinaus berücksichtigen wir umfassende Ausschlusskriterien, die unter anderem Investitionsvereinbarungen im Fall der Verletzung von Menschenrechten ausschließen. Lieferantenaufträge werden von uns überwiegend an jeweils regional tätige Unternehmen, die sich an die deutsche Gesetzgebung oder (besonders im Ausland) an die Menschenrechte halten, vergeben. Auch Beteiligungen an anderen Organisationen werden immer unter Menschenrechtsaspekten geprüft.