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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2021

Themenspezifische Angaben Themenbereich Soziales

Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis

GRI 103 Managementansatz zu Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (inkl. 103-1, 103-2 und 103-3)

Der Vertrauenskreis (VK) ist die gewählte Mitarbeitendenvertretung der GLS Bank. An ihn können sich zu jeder Zeit alle Mitarbeiter*innen wenden - sei es mit beruflichen oder privaten Anliegen. Ziel ist es stets einen guten Weg für die Menschen zu finden, die in der GLS Bank arbeiten und somit einen großen Teil ihrer Zeit der GLS Bank widmen.

Der Vertrauenskreis der GLS Bank trifft sich dabei jeden Dienstagvormittag als Gremium, um wie ein Betriebsrat Beschlüsse zu fällen. Diese betreffen z.B. Einstellungen, Arbeitsverträge oder andere betriebliche Änderungen. Er besteht dabei aus zwölf gewählten Mitgliedern, von denen drei vollständig und die übrigen zu je 20% ihrer Arbeitszeit freigestellt sind. An den Sitzungen nehmen auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) teil.

Darüber hinaus ist der Vertrauenskreis auf Basis seiner Mandatspapiere Hüter und Gestalter zahlreicher weiterer Gremien, die das besondere Klima der Zusammenarbeit in GLS Bank ausmachen. So wählt er den Einkommensausschuss, der die Einkommensordnung der GLS Bank auslegt, um eine faire und ausgewogene Lohnentwicklung zu gewährleisten. Sowohl Mitarbeiter*innen wie Führungskräfte können sich an den Einkommensausschuss wenden, wenn sie Fragen oder Bedürfnisse zu ihrer individuellen Bezahlung haben. Aus der Geschichte der GLS Bank steht dabei neben dem Leistungs- und Verantwortungsbezug vor allem auch die Frage im Vordergrund, wer wieviel Geld braucht. Daher legt die Einkommensordnung der GLS Bank viel Wert auf Gehaltsbestandteile, die zum Beispiel Menschen mit Kindern unterstützen.

Somit ist der Vertrauenskreis als ‚BetriebsratPlus‘ ein Wertezentrum der GLS Bank, welches versucht Arbeiten und Leben in und um die GLS Bank in Einklang zu bringen und dafür zu sorgen, dass der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Wünschen im Mittelpunkt steht. Die Leitfrage: „Was dient den Menschen?“ ist daher wesentlicher Treiber dieser einzigartigen Form der Mitarbeitendenvertretung.

Die GLS Einkommensordnung regelt die Vergütung der Mitarbeiter*innen. Sie wird in der Regel jedes Jahr aktualisiert und den Mitarbeiter*innen zur Abstimmung vorgelegt Die Mitarbeiter*innen erhalten ein Einkommen, das sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt:

  1. Grundeinkommen
  1. Sozialanteil
  1. Funktionsanteil

Das Grundeinkommen ist für alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen gleich und betrug am 31. Dezember 2021 2.550,00 Euro pro Monat. Außerdem bieten wir vermögenswirksame Leistungen von bis zu 480,00 Euro pro Jahr an.

Der Sozialanteil berücksichtigt die unterschiedlichen sozialen Situationen der einzelnen Mitarbeiter*innen und daraus resultierende individuelle Bedürfnisse und beinhaltet folgende Zuschläge:

  • Kinderzuschlag: Pro Kind wird ein monatlicher Zuschlag von 247,00 Euro gezahlt (solange dieses vom Arbeitnehmenden finanziell versorgt wird). Abhängig vom Beschäftigungsort wird pro Kind ein weiterer monatlicher Zuschuss von bis zu 150,00 Euro (München) ausbezahlt.
  • Ortszuschlag: In Abhängigkeit vom Beschäftigungsort gewährt die GLS Bank einen Ortszuschlag. Bemessungsgrundlage ist immer der Standort der Filiale, nicht der Wohnort des/der Mitarbeiter*in.

Fahrtkostenzuschuss: Mitarbeiter*innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur GLS Bank anreisen, werden die Fahrtkosten gegen Nachweis erstattet.

Der Funktionsanteil spiegelt die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen für Aufgaben wider, welche die Mitarbeiter*innen bei uns erfüllen. Jede Funktion wird nach den erforderlichen Kompetenzen bewertet. Insgesamt gibt es acht verschiedene Funktionsgruppen, in die alle Mitarbeiter*innen in Absprache mit der Führungskraft, der Mitarbeiterentwicklung und dem Vertrauenskreis eingestuft werden. Dies erfolgt auf der Grundlage ihrer individuellen Kompetenzen und dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Zusätzlich wird die individuelle Berufserfahrung durch einen Zuschlag von 54,00 Euro pro erreichtem Berufsjahr berücksichtigt – bis zu maximal acht Berufsjahren. Dies führt zu einem maximalen Zuschlag von 432,00 Euro.

Das Einkommen für Trainees beträgt einheitlich 3.147,00 Euro .

Auszubildende erhalten ihr Einkommen gemäß dem Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sofern sie nicht mietfrei wohnen, erhalten sie einen monatlichen Wohnungszuschlag von 200,00 Euro brutto.

Je nach der persönlichen Lebenssituation erzielen Mitarbeiter*innen der unteren Funktionsgruppen ein höheres Einkommen als bei anderen Banken.

Außerdem haben unsere Mitarbeiter*innen einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Er dient dazu, unverschuldet in finanzielle Notlage geratenen Mitarbeiter*innen helfen zu können. Auf einem Konto des Fonds werden Einlagen in Form von Spenden und zinslosen Darlehen (mit sechsmonatiger Kündigungsfrist) gesammelt. Die Unterstützung geschieht in der Regel in Form von zinslosen Darlehen mit frei zu vereinbarenden Rückzahlungen. Es können aber auch Zuwendungen gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Es werden keine Bonifikationen ausgelobt. Auch besondere Leistungen werden nicht zusätzlich entgeltlich entlohnt. Damit soll einem überhöhten Leistungsdruck durch Anreizsysteme, zu hohe Risiken für die GLS Bank einzugehen, entgegengewirkt werden.

Das regelmäßige Einkommen wird im Voraus an unsere Mitarbeiter*innen zum Monatsanfang gezahlt, um dem Grundsatz, dass das Einkommen für das Leben da ist, zu unterstreichen.

GRI 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen

Die bei uns arbeitenden Menschen gestalten ihre Mitarbeitervertretung auf Grundlage des Leitbilds selbst. In einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Vertrauenskreis und Vorstand der GLS Bank ist geregelt, dass dieser die Mitglieder des Vertrauenskreises rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse einbezieht.