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Datenbericht nach GRI – Berichtsjahr 2021

Allgemeine Angaben

Unternehmensführung

GRI 102-18 Führungsstruktur

Oberstes operatives Leitungsorgan der GLS Bank ist der VorstandZur Besetzung des Vorstands siehe auch Indikator GRI 102-24.. Dieser ist mit Thomas Jorberg, Christina Opitz, Aysel Osmanoglu und Dirk Kannacher besetzt, die das Mandat des Bankvorstands hauptamtlich ausüben und über eine Qualifikation nach § 33 des Kreditwesengesetzes (KWG) verfügen. Die Mitglieder des Vorstands und deren Zuständigkeitsbereiche sind im handelsrechtlichen Jahresabschluss benannt.

Christoph Hillebrand, Joachim Martini und Dr. Jakob Müller bilden den Vorstand der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft. Der Vorstand der GLS Energie AG ist mit Christoph Hillebrand und Joachim Martini besetzt. Geschäftsführer der GLS Investment GmbH sind Karsten Kührlings und Marvin Mechelse.

Oberstes Entscheidungsorgan der GLS Bank ist die Generalversammlung. Ihr gehören alle Mitglieder der Genossenschaft an. Die Generalversammlung tagt in der Regel einmal jährlich.

Oberstes Entscheidungsorgan der jeweiligen Konzerngesellschaften ist die Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung der jeweiligen Gesellschaft.

Oberstes Aufsichtsorgan ist der Aufsichtsrat der GLS Bank. Dieser ist mit neun Persönlichkeiten besetzt, die namentlich und mit ihren hauptberuflich ausgeübten Tätigkeiten im handelsrechtlichen Jahresabschluss genannt werden. Der Aufsichtsrat beschränkt sich auf die Aufsichtsfunktionen und übernimmt keine operative Verantwortung, auch nicht für einzelne soziale, ökologische oder ökonomische Leistungen. Durch einen Beschluss der Mitglieder sind drei der neun Aufsichtsratspositionen durch Mitarbeitervertreter besetzt.

Die beiden Tochterunternehmen GLS Beteiligungsaktiengesellschaft und GLS Energie AG haben eigenständige Aufsichtsräte. Diese Aufsichtsräte sind mit drei Personen besetzt. Die beiden Bankvorstände Thomas Jorberg und Christina Opitz sowie Michael Ahlers (Leiter der Abteilung Berichtswesen, Planung und Controlling) bilden jeweils diese Aufsichtsräte.

Für die Führungs- und Aufsichtsorgane bestehen Geschäftsordnungen und für den Vorstand ein Geschäftsverteilungsplan. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Absatz 1 GenG) und auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat der GLS Bank werden durch die externen Jahresabschlussprüfer geprüft und im Prüfungsbericht bescheinigt.

GRI 102-21 Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen

Die GLS Bank legt großen Wert auf umfassende Transparenz sowie schnelle, unmittelbare und hierarchieübergreifende Kommunikation. Für die Mitarbeiter*innen der GLS Bank besteht regelmäßig die Möglichkeit, sich direkt an den Vorstand zu wenden. Dies ist auch im Rahmen von Foren und Veranstaltungen möglich.

Anders als bei vergleichbaren Kreditgenossenschaften hat die GLS Bank keine Vertreterversammlung installiert. Dadurch hat jedes Mitglied unmittelbaren Zugang zum höchsten Entscheidungsgremium der GLS Bank. Aber auch außerhalb dieses formalen Rahmens bestehen zahlreiche zentrale und dezentrale Veranstaltungen mit unmittelbaren Kontaktmöglichkeiten für Mitglieder zum Vorstand und zum Management der GLS Bank sowie zu den Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften. Von diesen Möglichkeiten wird umfassend Gebrauch gemacht.

Die Interessen der Mitarbeiter*innen werden gegenüber der GLS Bank durch den Vertrauenskreis vertreten. Zwischen diesem Gremium, der Stabsabteilung Mitarbeiterentwicklung, den Führungskräften und dem Vorstand besteht ein konstruktives Vertrauensverhältnis.

Die GLS Bank ist an jedweder Form von Feedback seitens der Mitglieder, Mitarbeiter*innen und Kund*innen sehr interessiert. Diese Rückmeldungen werden systematisch bearbeitet und in einem Qualitätsmanagementsystem ausgewertet. In der Regel erfolgt binnen zwei Arbeitstagen eine telefonische (oder nach Wunsch schriftliche) Kontaktaufnahme und eine gemeinsame Erörterung – sei es bei Lob oder Kritik.

GRI 102-22 Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien

Die personelle Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat von GLS Bank, GLS Beteiligungsaktiengesellschaft und GLS Energie AG sind in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen 2021 dargestellt.

Bei den weiteren Konzerngesellschaften wurde auf die Installation separater Aufsichtsräte verzichtet. Eine Beaufsichtigung erfolgt hier jeweils über das Gremium der Gesellschafterversammlung.

GRI 102-23 Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans

Die Führungsstruktur ist unter GRI 102-18 beschrieben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der GLS Bank ist Dr. Philip Lettmann. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist nicht Mitglied der Geschäftsleitung der GLS Bank.

Mitarbeiter*innen aus dem GLS Konzern nehmen Organfunktionen bei den nachgelagerten Konzerngesellschaften in den jeweiligen Geschäftsleitungsorganen wahr.

Soweit Aufsichtsräte für nachgelagerte Konzernunternehmen eingerichtet sind, werden diese Mandate von Mitgliedern der Geschäftsleitung der GLS Bank wahrgenommen.

GRI 102-24 Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan

Unverändert übernimmt Thomas Jorberg die Funktion des Vorstandssprechers. Er gehört dem Gremium seit 1993 an. Christina Opitz (seit 1. Januar 2017), Aysel Osmanoglu (seit 1. Oktober 2017) und Dirk Kannacher (seit 1. Oktober 2017) sind Vorstandsmitglieder. Christina Opitz ist in der GLS Bank zuständig für den Bereich Individual - und Firmenkunden. Außerdem verantwortet sie das Eigenanlagemanagament und ist stellvertretende Vorstandssprecherin. Aysel Osmanoglu ist für die Mitarbeiterentwicklung, Infrastruktur und IT verantwortlich und Dirk Kannacher ist für den Bereich Privat- und Geschäftskunden, das Kundenerlebnismanagement, die GLS Crowd und die Interne Revision zuständig.

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nominiert und bestellt (§ 18 (2) der SatzungDie Satzung ist verfügbar unter https://www.gls.de/privatkunden/formular-infocenter/). Für Kandidat*innen sind die formalen Anforderungen der Bankenaufsicht zu erfüllen. Wesentliche weitere Wahlkriterien sind der sozial-ökologische Bezug der Kandidat*innen zu der Arbeit der GLS Bank, der persönliche Erfahrungshintergrund für die konkrete Aufgabe und eine möglichst komplementäre Qualifikation im Vorstand. Details sind in einem Anforderungsprofil definiert.

Die Qualifikation und die Ordnungsmäßigkeit der Führung der GLS Bank sind Gegenstand der Bankenaufsicht und der Prüfung durch den zuständigen Prüfungsverband gem. § 53 Abs. 1 GenG.

Sechs von derzeit neun Aufsichtsratsmitgliedern werden von den Anteilseignern und drei von den Mitarbeitenden gewählt (siehe GRI 102-18). Die Generalversammlung als Organ der Anteilseigner*innen wählt die Vertreter*innen der Anteilseigner*innen. Die Wahlen erfolgen jeweils für drei Jahre. Für Kandidat*innen sind die formalen Anforderungen der Bankenaufsicht zu erfüllen. Es gelten vergleichbare Auswahlkriterien wie zum Vorstand genannt.

Der Aufsichtsrat hat Zielgrößen für Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Danach ist in der Besetzung dieser beiden Organe ein Anteil von Frauen in Höhe von mindestens 30 Prozent anzustreben. Durch das beschriebene Auswahlverfahren des Aufsichtsrates ist diese Vorgabe für die Besetzung des Aufsichtsrates eine Empfehlung. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates findet, wie beschrieben, durch die Anteilseigner und Mitarbeiterschaft nach festgelegten Verfahren statt.

Unter GRI 102-18 wurde die Unabhängigkeit von Aufsichtsrat und Vorstand in der Führungsstruktur beschrieben. Vorstand und Aufsichtsrat sind mit unterschiedlichen Personen besetzt. Die Aufgaben Leitung und Aufsicht sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgeteilt.

GRI 102-25 Interessenkonflikte

Mögliche Interessenkonflikte werden durch ein hohes Maß an Transparenz und Unabhängigkeit reduziert. Auch die internen Kontrollsysteme der GLS Bank sind auf eine Vermeidung solcher Konfliktsituationen ausgerichtet. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vermeidung möglicher Interessenkonflikte (Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Wertpapierhandelsgesetz etc.) hat die GLS Bank vollständig umgesetzt. Durch die Revision und externe Prüfer erfolgen regelmäßig Prüfungen. Konstellationen mit potenziellen Interessenkonflikten werden möglichst vermieden.

GRI 102-28 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

Der Aufsichtsrat hat aufgrund Gesetz und Satzung die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und dessen Geschäftsführung zu überwachen (siehe GRI 102-18). Dazu gehört unter anderem auch, besonderen Wert auf die in der Satzung und dem Leitbild der GLS Bank verankerten sozialen und ökologischen Belange zu legen. Dies ist nicht nur Gegenstand ordentlicher Aufsichtsratssitzungen, sondern auch der Bewertung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Mindestens einmal jährlich wird die Leistung des gesamten Vorstands in seiner Zusammensetzung und eines jeden einzelnen Vorstandsmitgliedes vom Aufsichtsrat bewertet. Dies erfolgt in einem persönlichen Beurteilungs- und Feedbackgespräch.

Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand der GLS Bank wird jährlich durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft. Das Ergebnis wird dem Aufsichtsrat sowie der Bankenaufsicht mitgeteilt. Letztere führt mindestens einmal jährlich Aufsichtsgespräche mit dem Vorstand durch.

Der Aufsichtsrat selbst unterzieht sich jedes Jahr einer eingehenden Selbstbewertung, sowohl in Bezug auf das Organ als Ganzes als auch für jedes einzelne Mitglied und seinem Engagement für die GLS Bank im Sinne der in Satzung und Leitbild verankerten sozialen, ökologischen und ökonomischen Ziele.

Vorstand und Aufsichtsrat stellen sich zudem jedes Jahr in der Generalversammlung in einer Generaldebatte allen Mitgliedern und Kund*innen der GLS Bank. Zudem werden dabei direkte Vorstandsgespräche angeboten und von den Mitgliedern auch genutzt.

GRI 102-29 Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen

Die GLS Bank hat gemäß den Vorschriften der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine integrierte Geschäfts- und Risikostrategie, die gleichzeitig die Nachhaltigkeitsstrategie der GLS Bank als integralen Bestandteil umfasst. Für deren Einhaltung ist unmittelbar der Vorstand als höchstes Leitungsorgan verantwortlich. Wir haben Instrumente und Verfahren eingeführt, um die Leistungen der GLS Bank einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen zu steuern und die Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien zu ermöglichen. Es besteht ein abgestuftes Berichtssystem mit wöchentlichen, monatlichen, vierteljährlichen, jährlichen sowie anlassbezogenen Berichten. So wird dafür gesorgt, dass die Leitungsorgane stets aktuell über alle relevanten Entwicklungen der GLS Bank informiert sind, zu denen explizit auch ökologische und soziale Aspekte gehören.

Die Informationen aus dem Berichtswesen werden vom Vorstand in den regelmäßigen Vorstandssitzungen und fünfmal jährlich gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erörtert und bewertet.

Aufgrund der besonderen Ausrichtung unserer Bank auf nachhaltige Bank- und Finanzdienstleistungen ist der soziale und ökologische Sinn bei allen Entscheidungen ein ausschlaggebendes Kriterium. Dies gilt für Kreditentscheidungen und das gesamte Anlagespektrum genauso wie für Strategie-, Personal- und Sachentscheidungen.

Um – auch vor dem Hintergrund der von der EU thematisierten doppelten Wesentlichkeit – die sozialen und ökologischen Auswirkungen insbesondere der Kredit- und Anlageentscheidungen der GLS Bank und damit gleichzeitig die Auswirkungen des Kerngeschäfts von Banken stärker in den Fokus auch der gesellschaftlichen Debatte zu rücken, haben wir das Konzept die GLS Wirkungstransparenz entwickelt und 2019 schrittweise eingeführt. Ziel ist die Erhebung der gesellschaftlichen Wirkung der Anlage- und Kreditentscheidungen der GLS Bank in den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit.

GRI 102-30 Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement

Die GLS Bank verfügt über ein Risikomanagement zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß der MaRisk. Dieses Risikomanagement ist im Bereich Gesamtbanksteuerung inkl. Konzernsteuerung und Rechnungswesen angesiedelt. Dieser Bereich wird durch Thomas Jorberg verantwortet.

GRI 102-33 Übermittlung kritischer Anliegen

Wir kommunizieren mit unseren Mitgliedern sowie Kund*innen mittels persönlicher Kontakte in der Filiale und per Telefon, per Social Media, auf Kundenveranstaltungen, in Publikationen (bspw. der Kundenzeitschrift „Bankspiegel“) sowie auf Vorträgen und öffentlichen Auftritten. Jedes Jahr laden wir alle GLS Mitglieder für zwei Tage zu unserer Jahresversammlung nach Bochum ein. Sie nutzen diese Gelegenheit für intensive Diskussionen mit dem Vorstand und den Mitarbeiter*innen über soziale und ökologische ThemenZu den verschiedenen Dialogformen siehe auch Indikator GRI 102-21..

GRI 102-34 Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen

Die Kommunikation über Social Media wurde im Berichtszeitraum mit rund 35.000 Kontakten mit Fragen und Anliegen zum Bankgeschäft genutzt. Überwiegend ging es um die telefonische Erreichbarkeit im Kundenservice, Themen rund um das neue Onlinebanking und einzelne als kritisch erachtete Kundenverbindungen. Daneben gab es auch Anliegen zum Thema Anthroposophie.

Im Berichtsjahr wurden durch unsere Kunden*innen in persönlichen Gesprächen kritische Anliegen zur gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Leistung der GLS Bank an den Vorstand herangetragen.

GRI 102-35 Vergütungspolitik

Die GLS Bank verzichtet bewusst auf die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Bezahlung der Mitarbeiter*innen und ihrer Leistung bzw. dem Erfolg der GLS Bank. Dasselbe gilt entsprechend auch für Organmitglieder und auch auf der Ebene der nachgelagerten Konzerngesellschaften. Lediglich der Sabbatical-Anspruch in Höhe von einer Woche pro Jahr für alle Mitarbeitenden ab Funktionsgruppe 5 wird unter dem Vorbehalt erworben, dass ein positives Betriebsergebnis von mindestens 0,5 Prozent der Bilanzsumme erreicht wurde.

Eine faire Vergütung drückt sich durch verschiedene Aspekte aus. Auf der einen Seite ist es uns ein Anliegen, Frauen und Männer in der Bank gleich zu bezahlen. Seit 2020 erheben wir daher den unbereinigten Gender Pay Gap für die GLS Bank. Dieser liegt 2021 mit 12 Prozent weit unter dem deutschen Durchschnitt (18 Prozent) und sogar noch weiter unter dem Durchschnitt innerhalb der Finanzbranche (23 Prozent). Trotzdem möchten wir uns auf dem Wert nicht ausruhen, sondern ihn stetig reduzieren.

Auf der anderen Seite ist auch das Verhältnis des höchsten zum niedrigsten Einkommen Ausdruck einer fairen Vergütung. Als niedrigstes Einkommen für diese Spanne unterstellen wir ein fiktives Einkommen, das eine banktypische Tätigkeit abbildetAls niedrigstes Einkommen setzen wir das niedrigste Gehalt gemäß Funktionsgruppe 1 (3) unserer Einkommensordnung (plus Zuschlag für ein Berufsjahr und vermögenswirksame Leistungen) an. Damit wird eine banktypische Tätigkeit abgebildet, die eine kaufmännische Ausbildung erfordert.. Die so ermittelte Spanne beträgt bei der GLS Bank 8,5 (Vorjahr 8,2).
Abbildung 4: Einkommensverhältnis
Abbildung 5: Aufstellung der Vorstandsgehälter

Im Anhang des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der GLS Bank werden unter der Position „F. Sonstige Angaben“ die Gesamtbezüge des Vorstands in Höhe von 1.081.222,85 Euro (Vorjahr 1.050.984,70 Euro) ausgewiesen. Zu den Gesamtbezügen sind neben den genannten Vergütungen zusätzlich Aufwendungen für Sozialversicherung und Direktversicherung, geldwerte Vorteile für die Nutzung von Dienstfahrzeugen und pauschale Steuern enthalten. Erfolgsabhängige Komponenten in Abhängigkeit von der Erreichung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele werden – wie erwähnt – nicht gezahlt, um Fehlanreize zu vermeiden.

Die Vorstände erhalten ihre Beiträge für eine Altersversorgung in unterschiedlicher Weise. Für den Vorstandssprecher Herrn Jorberg besteht eine Pensionszusage. Die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten je nach ihrer persönlichen Situation Beiträge zu unterschiedlichen Vorsorgeformen.

Die GLS Bank gewährt eine betriebliche Altersversorgung in der Weise, dass sie zugunsten ihrer Mitarbeiter*innen über eine Unterstützungskasse Versorgungen einrichtet und hierfür Zuwendungen leistet. Einzelheiten sind in einer Versorgungsordnung im Anhang an die jeweils aktuelle Einkommensordnung geregelt und kommuniziert. Näheres zu dieser abweichenden Form der Altersversorgung für die Belegschaft ist im Indikator GRI 201-4 beschrieben.

Alle Aufsichtsratsmitglieder der GLS Bank werden nach einer einheitlichen Systematik vergütet. Neben einer jährlichen Pauschale werden Sitzungsgelder vergütet. Daneben werden entstandene Auslagen erstattet. Vergütungskomponenten in Anlehnung an Unternehmenserfolg oder Zielerreichung werden nicht gezahlt. Beiträge für eine Altersabsicherung erfolgen ebenfalls nicht. Der Gesamtbetrag dieser Vergütungen betrug im Berichtszeitraum 205,1 TEUR (Vorjahr: 168,2 TEUR ).

Die jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrates der Beteiligungsaktiengesellschaft und der Energie AG haben jeweils für sich auf eine Aufsichtsratsvergütung verzichtet.

GRI 102-36 Verfahren zur Festlegung der Vergütung

Die GLS Bank verfügt über eine Systematik von Funktionsgruppen, die sich an unternehmerischer Verantwortung und Handlungsfreiraum orientieren. Alle Tätigkeiten in der GLS Bank sind Funktionen zugeordnet. Eine Festlegung der Vergütung erfolgt entsprechend dem definierten Anforderungsprofil und der Einstufung in eine Funktionsgruppe. Die Festlegung der Vergütung erfolgt immer in Zusammenarbeit von Management, Mitarbeiterentwicklung und Vertrauenskreis. Alle Funktionsgruppen sowie die dazugehörige Vergütungsspanne sind transparent in der Einkommensordnung publiziert. Die Einkommensordnung gilt für alle Mitarbeiter*innen der GLS Bank und der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft. Auf die Vorstandsmitglieder findet die Einkommensordnung keine Anwendung (siehe GRI 102-41).

Die Mitarbeiterentwicklung betreut die Ressorts der GLS Bank in allen Fragen der Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterentwicklung und personellen Veränderungen.

GRI 102-38 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Die absolute Einkommensspanne beträgt 296.000 Euro zu 53.435 Euro. Das genannte mittlere Bruttogehalt in Höhe von 53.435 Euro ist als mittlerer Wert (Median) über alle Mitarbeiter*innen zum Stichtag 31.12.2021 ermittelt. Dabei werden die Gehälter von Teilzeitbeschäftigten auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet, um Verzerrungen in der absoluten Spanne aufgrund von Teilzeitregelungen zu vermeiden.